Änderungsbescheid für Windkraftanlagen „WKA Marsow II“

Genehmigung von Anpassungen an sieben Anlagen – Auslegung für zwei Wochen, Rechtsmittel innerhalb der Monatsfristen möglich.

Von Landesredaktion MV

Änderungsgenehmigung für sieben Windkraftanlagen in Marsow bekanntgemacht

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg hat die Bekanntmachung eines Änderungsbescheids für das Vorhaben „WKA Marsow II“ veröffentlicht. Die Bekanntmachung erfolgte nach § 21a Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) vom 20. Juli 2026. Die Mitteilung trägt die Nummer B63/26 vom 15. Juli 2026.

Die UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG mit Sitz am Dr.-Eberle-Platz 1 in 01662 Meißen erhielt demnach mit Datum vom 4. Juni 2026 die Genehmigung für das Vorhaben mit dem Aktenzeichen 48/26.

Welche Änderungen genehmigt wurden

Genehmigt wurde die wesentliche Änderung von sieben Windkraftanlagen in 19260 Vellahn, Gemarkung Marsow. Dabei geht es um eine Typenänderung der Anlagen sowie eine geringfügige Standortverschiebung.

Die bisher vorgesehenen sieben Windkraftanlagen des Typs Siemens Gamesa SG-6.6-170 mit einer Nennleistung von 6,6 Megawatt, einer Nabenhöhe von 165 Metern, einem Rotordurchmesser von 170 Metern und einer Gesamthöhe von 250 Metern werden wie folgt geändert:

  • drei Anlagen, WKA 1, 2 und 6, auf den Typ Nordex N175-6.X mit Serrations (STE) mit einer Nennleistung von 6,8 Megawatt, einer Nabenhöhe von 179 Metern zuzüglich 1 Meter Fundamenterhöhung, einem Rotordurchmesser von 175 Metern und einer Gesamthöhe von 267,5 Metern,
  • vier Anlagen, WKA 3, 4, 5 und 7, auf den Typ Nordex N163-6.X mit Serrations (STE) mit einer Nennleistung von 6,8 Megawatt, einer Nabenhöhe von 164 Metern zuzüglich 0,89 Meter Fundamenterhöhung, einem Rotordurchmesser von 163 Metern und einer Gesamthöhe von 246,39 Metern.

Die Nebenbestimmungen beziehen sich laut Bekanntmachung auf bauliche und betriebliche Anforderungen hinsichtlich der Standsicherheit, auf schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche, auf nachteilige Auswirkungen durch Turbulenzen sowie auf die Vereinbarkeit der Änderungen mit militärischen und luftverkehrlichen Belangen.

Standorte der Anlagen

Die sieben Anlagen liegen in der Gemarkung Marsow an folgenden Fluren und Flurstücken mit den angegebenen Koordinaten:

  • WKA 1: Flur 1, Flurstück 22/1, Rechtswert 33230531, Hochwert 5926002
  • WKA 2: Flur 1, Flurstück 22/1, Rechtswert 33230594, Hochwert 5926357
  • WKA 3: Flur 1, Flurstück 16/1, Rechtswert 33231279, Hochwert 5926680
  • WKA 4: Flur 1, Flurstück 16/1, Rechtswert 33231351, Hochwert 5926347
  • WKA 5: Flur 1, Flurstück 17, Rechtswert 33231233, Hochwert 5926030
  • WKA 6: Flur 1, Flurstück 17, Rechtswert 33230900, Hochwert 5926174
  • WKA 7: Flur 1, Flurstück 16/1, Rechtswert 33230946, Hochwert 5926579

Als Bezugssystem ist ETRS 89 – UTM Koordinate Zone 33 angegeben.

Welche früheren Regelungen ersetzt oder ergänzt werden

Der Genehmigungsbescheid des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg mit dem Aktenzeichen 63/25 vom 3. Dezember 2025 wird in mehreren Abschnitten ersetzt beziehungsweise ergänzt. Betroffen sind nach der Bekanntmachung:

  • Entscheidung
  • Nebenbestimmung
  • Bedingungen
  • I.2.1 (Immissionsschutz)
  • Befristung
  • III. Auflagen
  • III.2. (Bauordnung, Turbulenz)
  • III.3. (Immissionsschutz)
  • III.3.1. - III.3.4. (Immissionsschutz, Aspekt Schall)
  • III.8.11., III.8.13., III.8.15., III.8.17. (Luftfahrt)
  • III.11.8 (Anzeigen und Abnahmen, Flugsicherheit)
  • Hinweise
  • I.2. (Bauordnung)
  • I.3. (Immissionsschutz)
  • I.8.2. – I.8.4. (Luftfahrt)

Die unter C. des Bescheides aufgeführten Nebenbestimmungen sind Bestandteil des Tenors. Zudem wurde die sofortige Vollziehung der Nebenbestimmungen unter C.III.2., C.III.3., C.III.4. und C.III.5. angeordnet. Die Genehmigung wurde mit Nebenbestimmungen verbunden. Die Kosten des Änderungsgenehmigungsverfahrens trägt die UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG.

Öffentliche Auslegung in Schwerin und online

Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides einschließlich Begründung sowie der zugehörigen Antragsunterlagen wird nach der Bekanntmachung für zwei Wochen zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Auslegung läuft vom 21. Juli 2026 bis einschließlich 4. August 2026.

Die Unterlagen liegen im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin, im 1. Obergeschoss, Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft, aus.

Die Einsicht ist zu folgenden Zeiten möglich:

  • Montag bis Donnerstag: 7:30 bis 15:30 Uhr
  • Freitag: 7:30 bis 12:00 Uhr

Nach individueller vorheriger telefonischer Absprache unter 0385 – 588 66512 ist die Einsichtnahme auch darüber hinaus möglich. Auf Verlangen eines Beteiligten wird gemäß § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt.

Außerdem werden die Unterlagen online auf der Homepage des StALU Westmecklenburg veröffentlicht unter http://www.stalu-mv.de/wm/Service/Presse_Bekanntmachungen/.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten als bekanntgemacht und zugestellt.

Rechtsmittel für Betroffene und Dritte

Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin, erhoben werden.

Ebenfalls kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Domstraße 7, 17489 Greifswald, erhoben werden.

Für Dritte gilt ebenfalls, dass innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Drittwiderspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin, erhoben werden kann. Dieser Widerspruch ist gemäß § 63 Abs. 1 Satz 2 BImSchG binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen.

Der Drittwiderspruch entfaltet keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs kann nur innerhalb eines Monats nach Zustellung der Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Domstraße 7, 17489 Greifswald, gestellt und begründet werden.

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