Änderungsgenehmigung für Windpark Neuendorf A mit vier Anlagen im Windeignungsgebiet 33/2015
Immissionsschutzrechtlicher Bescheid für vier Nordex N175 – 6,8 MW am Standort Ducherow (Ortsteil Neuendorf A) öffentlich bekannt gemacht
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern hat die Änderungsgenehmigung für die Errichtung und den Betrieb von vier Windenergieanlagen im Windeignungsgebiet 33/2015 Neuendorf A öffentlich bekannt gemacht. Die Bekanntmachung erfolgte nach § 10 Absatz 8 Satz 2 und 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz in Verbindung mit § 21a der 9. BImSchV.
Mit Bescheid Nr. 1.6.2V-60.021/26-54 vom 4. Juni 2026 wurde der Windpark Neuendorf A GmbH & Co. KG, Alt Kosenow 7 in 17398 Neu Kosenow, die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung gemäß § 16 in Verbindung mit § 16b Absatz 7 Satz 3 BImSchG erteilt.
Vier Anlagen des Typs Nordex N175 – 6,8 MW
Die Genehmigung umfasst die Errichtung und den Betrieb von vier Windenergieanlagen des Typs Nordex N175 – 6,8 MW am Standort der Gemeinde Ducherow im Ortsteil Neuendorf A. Das Vorhaben liegt innerhalb des Windeignungsgebietes 33/2015 Neuendorf A.
Technische Daten
- Windenergieanlagen: WEA 01, 02, 03 und 04
- Typ: Nordex N175 – 6,8 MW
- Nabenhöhe: 179,00 Meter
- Rotordurchmesser: 175,00 Meter
- Gesamthöhe: 266,50 Meter
- Nennleistung: 6,8 MW
Standorte der genehmigten Anlagen
- WEA 01: Gemarkung Neuendorf A, Flur 4, Flurstück 5, Rechtswert 33.424.641, Hochwert 5.953.784
- WEA 02: Gemarkung Neuendorf A, Flur 4, Flurstück 2, Rechtswert 33.424.302, Hochwert 5.953.513
- WEA 03: Gemarkung Neuendorf A, Flur 4, Flurstück 21, Rechtswert 33.424.776, Hochwert 5.953.426
- WEA 04: Gemarkung Neuendorf A, Flur 5, Flurstück 10, Rechtswert 33.424.298, Hochwert 5.954.120
Die Standortangaben beruhen auf dem Lagebezugssystem ETRS89, UTM. Nach Angaben der Behörde wurde die Genehmigung unter Bedingungen und Auflagen erteilt. Die Kosten des Genehmigungsverfahrens trägt die Antragstellerin.
Einsicht in Bescheid und Unterlagen
Der gesamte Genehmigungsbescheid einschließlich Begründung sowie die zugehörigen Antragsunterlagen können in der Zeit vom 11. August 2026 bis 24. August 2026 online eingesehen werden. Die Unterlagen stehen auf der Internetseite des Staatlichen Amts für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern bereit unter https://www.stalu-mv.de/vp/Service/Presse_Bekanntmachungen/.
Auf Verlangen eines Beteiligten wird nach Behördenangaben eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt. Dafür ist die Telefonnummer 0385 588 68000 genannt.
Fristen für Rechtsmittel
Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe ein Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, 18439 Stralsund, erhoben werden.
Die Behörde weist darauf hin, dass Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten gegen die Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern keine aufschiebende Wirkung haben. Ein Widerspruch eines Dritten ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen.
Der Adressat des Bescheides kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe ohne Durchführung des Vorverfahrens Klage beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Domstraße 7, 17489 Greifswald, erheben.
Ein Antrag eines Dritten auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs oder der Anfechtungsklage nach § 80 Absatz 5 Satz 1 VwGO kann nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung der Zulassung beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Domstraße 7, 17489 Greifswald, gestellt und begründet werden.
Gemäß § 10 Absatz 8 Satz 8 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
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