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Ausführungsanordnung im Freiwilligen Landtausch „Klockenhagen“

Von Landesredaktion MV2 Min. Lesezeit

Neue Eigentums- und Nutzungsverhältnisse ab 24. September 2026

Für den Freiwilligen Landtausch „Klockenhagen“ ordnet das Amt Vorpommern die Ausführung des Tauschplans an.

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern ist dafür zuständig.

Das Amt nennt diese Anordnung in einer öffentlichen Bekanntmachung.

Die Mitteilung betrifft das Flurbereinigungsgebiet in der Gemeinde Ribnitz-Damgarten.

Die Gemarkung heißt Klockenhagen.

Als Zeitpunkt des Eintritts des neuen Rechtszustandes nennt das Amt den 24. September 2026.

Mit diesem Tag erhalten die neuen Eigentümer die betroffenen Grundstücke.

Bestehende Rechte gehen dann auf die neuen Eigentümer über.

Beschränkungen gehen dann auf die neuen Eigentümer über.

Öffentlich-rechtliche Lasten gehen dann auf die neuen Eigentümer über.

Zugleich wechseln Besitz und Nutzung der Tauschgrundstücke.

Dies gilt, sofern Teilnehmer nichts Abweichendes vereinbaren.

Betroffene Flurstücke

Die Anordnung betrifft Flur 1 in der Gemarkung Klockenhagen.

  • Flur 1 betrifft das Flurstück 43/2.
  • Flur 1 betrifft das Flurstück 69.
  • Flur 1 betrifft das Flurstück 73.
  • Flur 1 betrifft das Flurstück 74/2.
  • Flur 1 betrifft das Flurstück 74/3.

Die Anordnung betrifft Flur 2 in der Gemarkung Klockenhagen.

  • Flur 2 betrifft das Flurstück 41/18.
  • Flur 2 betrifft das Flurstück 41/20.
  • Flur 2 betrifft das Flurstück 41/24.
  • Flur 2 betrifft das Flurstück 41/25.
  • Flur 2 betrifft das Flurstück 41/28.
  • Flur 2 betrifft das Flurstück 67/6.
  • Flur 2 betrifft das Flurstück 67/21.
  • Flur 2 betrifft das Flurstück 73/1.
  • Flur 2 betrifft das Flurstück 119.
  • Flur 2 betrifft das Flurstück 123.

Frist für Anträge bei Nießbrauch und Pacht

Wenn der Tauschplan Auswirkungen auf Nießbrauch oder Pacht hat, gelten besondere Fristen.

Nießbrauch bedeutet, dass jemand fremdes Eigentum nutzen darf.

Pacht bedeutet, dass jemand gegen Zahlung ein Grundstück zur Nutzung erhält.

Das Amt nennt eine Frist von drei Monaten.

Die Frist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Anordnung.

Das betrifft nach der Bekanntmachung folgende Fälle.

  • Es geht um die Verzinsung einer Ausgleichszahlung bei Mehrzuteilung von Land.
  • Es geht um eine dem Nießbrauch unterliegende Mehrzuteilung.
  • Es geht um die Veränderung des Pachtzinses.
  • Es geht um den Wertunterschied zwischen altem und neuem Pachtbesitz.
  • Es geht um ähnliche Änderungen.
  • Es geht um einen Wertunterschied.
  • Es geht um die Auflösung des Pachtverhältnisses.
  • Es geht um wesentliche Erschwerung der Bewirtschaftung.
  • Die Erschwerung soll durch Änderungen entstehen.
  • Die Änderungen entstehen durch den Freiwilligen Landtausch.

Wenn das Pachtverhältnis aufgelöst werden soll, darf nur der Pächter einen Antrag stellen.

Begründung der Anordnung

Das Amt nennt als Grundlage den unanfechtbaren Tauschplan.

Das Amt sagt, die Ausführung muss nach dem Flurbereinigungsgesetz angeordnet werden.

Widerspruch möglich

Gegen die Ausführungsanordnung können Betroffene Widerspruch einlegen.

Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat nach Bekanntgabe.

Betroffene müssen den Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern einreichen.

Das Amt hat seinen Sitz in Stralsund.

Alternativ können Betroffene den Widerspruch bei einer Außenstelle einreichen.

Die Außenstelle hat ihren Sitz in Ueckermünde.

Die Bekanntmachung trägt das Aktenzeichen 5433.2-N-075-386.

Die Bekanntmachung steht unter der Nummer B 687.

Das Amt veröffentlichte die Nummer B 687 am 12. August 2026.

Die Ausführungsanordnung datiert auf den 13. August 2026.

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