Bettina Martin begrüßt Kabinettsbeschluss zur BAföG-Reform

Geplant sind höhere Wohnkostenpauschale und schrittweiser Ausbau des BAföG-Grundbedarfs

Von Landesredaktion MV

Mecklenburg-Vorpommerns Wissenschaftsministerin Bettina Martin begrüßt den Beschluss des Bundeskabinetts zur Reform des BAföG. Nach Angaben des Ministeriums bringt die Bundesregierung damit die bereits im Koalitionsvertrag vereinbarte Reform auf den Weg.

Wohnkostenpauschale soll zum Sommersemester 2027 steigen

Vorgesehen ist unter anderem eine Anhebung der Wohnkostenpauschale für BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen. Sie soll von derzeit 380 auf 440 Euro steigen. Die Anhebung ist nun zum Sommersemester 2027 geplant.

Martin wertete die Reform als wichtiges Signal für Studierende. Zugleich kritisierte sie, dass die Änderungen erst später als ursprünglich vorgesehen greifen sollen. Nach ihren Angaben war zunächst geplant, die Wohnkostenpauschale bereits zum Wintersemester 2026/27 von 380 auf 440 Euro anzuheben. Dieser Schritt wurde nun auf das Sommersemester 2027 verschoben.

Weitere Änderungen beim BAföG geplant

Neben der Wohnkostenpauschale sieht die Reform weitere Anpassungen vor. So soll der BAföG-Grundbedarf schrittweise erhöht werden. Geplant sind 503 Euro zum Wintersemester 2027/28 und 563 Euro zum Sommersemester 2029.

Außerdem sind nach Angaben des Ministeriums dynamisierte Freibeträge und Vereinfachungen beim BAföG-Antrag vorgesehen.

Ministerin sieht Handlungsbedarf bei der Studienfinanzierung

Martin erklärte, das BAföG müsse wieder attraktiver werden, damit ein Studium nicht vom Geldbeutel der Eltern abhänge. Mit Blick auf steigende Lebenshaltungs- und Wohnkosten brauche es eine verlässliche und auskömmliche Studienfinanzierung. Der Kabinettsbeschluss sei deshalb eine gute Nachricht für Studierende.

Zugleich kündigte die Ministerin an, sich gemeinsam mit den anderen Ländern weiterhin für Sicherheit und Verlässlichkeit bei der Studienfinanzierung einzusetzen.

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