Bodenordnungsverfahren „Wittenhagen“: Veränderungssperre angeordnet

STALU VP fordert im Landkreis Vorpommern-Rügen zur Anmeldung von Rechten nach FlurbG auf (Bekanntmachung Nr. B 680 vom 20.07.2026).

Von Landesredaktion MV

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern (STALU VP) hat eine Bekanntmachung zum Bodenordnungsverfahren „Wittenhagen“ veröffentlicht. Die Mitteilung betrifft den Landkreis Vorpommern-Rügen und trägt die Nummer B 680 vom 20.07.2026.

Bekanntmachung zum Verfahren „Wittenhagen“

Nach Angaben des STALU VP geht es in der Bekanntmachung um die Anordnung der Veränderungssperre sowie die Aufforderung zur Anmeldung von Rechten. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 14 und § 34 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG).

Wesentliche Angaben der Mitteilung

  • Bodenordnungsverfahren: „Wittenhagen“
  • Inhalt: Anordnung der Veränderungssperre und Aufforderung zur Anmeldung von Rechten
  • Rechtsgrundlage: § 14 und § 34 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)
  • Herausgeber: Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern (STALU VP)
  • Nummer: B 680
  • Datum: 20.07.2026
  • Betroffener Landkreis: Vorpommern-Rügen

Weitere inhaltliche Einzelheiten zur Veränderungssperre oder zur Anmeldung von Rechten enthält die vorliegende Pressemitteilung nicht.

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