Dauergrünland in Mecklenburg-Vorpommern: Neue EU-Regeln und Opt-out für 2026

Ab 2026 sollen künftig verbindlichere Vorgaben gelten, einschließlich Wegfall der 5-Jahres-Regel und einer Opt-out-Erklärung für einzelne Flächen bis zum 30. September 2026.

Von Landesredaktion MV

Für landwirtschaftliche Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern sollen bei der Bewirtschaftung ihrer Flächen künftig einfachere und verlässlichere Regeln gelten. Hintergrund ist die neue Stichtagsregelung für Dauergrünland, deren Umsetzung nach der Billigung neuer EU-Vorgaben in deutsches Recht durch den Bundesrat am 10. Juli 2026 möglich wird.

Stichtagsregelung ersetzt bisherige 5-Jahres-Regelung

Künftig behalten Flächen, die am 1. Januar 2026 als Ackerland eingestuft waren, diesen Status dauerhaft. Das gilt auch dann, wenn dort über mehrere Jahre Gras angebaut wird. Die bisherige 5-Jahres-Regelung entfällt.

Mecklenburg-Vorpommern will die europäischen und bundesrechtlichen Vorgaben dabei ohne zusätzliche landesspezifische Regelungen anwenden. Nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums sollen damit für die Betriebe dieselben Rahmenbedingungen gelten wie in den übrigen Bundesländern.

Opt-out bis 30. September 2026 möglich

Für Betriebe, die im Jahr 2026 einen Antrag auf Agrarförderung gestellt haben, bleibt eine Wahlmöglichkeit bestehen. Wer für einzelne Flächen weiterhin die bisherige Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland ermöglichen möchte, kann dies bis zum 30. September 2026 mit einer sogenannten Opt-out-Erklärung festlegen.

Das kann laut Mitteilung etwa bei betrieblichen Konzepten oder bestimmten Förderungen relevant sein. Für diese Flächen würde dann die bisherige Rechtslage beibehalten.

Wichtige Frist im Überblick

  • Stichtag für den Ackerstatus: 1. Januar 2026
  • Frist für die Opt-out-Erklärung: 30. September 2026
  • Voraussetzung: Im Jahr 2026 muss ein Antrag auf Agrarförderung gestellt worden sein

Über die technische Umsetzung und das weitere Verfahren sollen die landwirtschaftlichen Betriebe gesondert informiert werden.

Land bereitet Aufhebung des Dauergrünlanderhaltungsgesetzes vor

Bereits im vergangenen Jahr hatte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus angekündigt, das Dauergrünlanderhaltungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern aufzuheben, sobald die angekündigten Vereinfachungen auf europäischer Ebene rechtsverbindlich umgesetzt sind. Mit der nun beschlossenen Stichtagsregelung seien diese Voraussetzungen erfüllt.

Nach Angaben des Ministeriums wird das entsprechende Gesetzgebungsverfahren in Mecklenburg-Vorpommern vorbereitet, damit der neue Landtag nach der Wahl die Aufhebung beschließen kann.

Ziel: weniger Bürokratie und gleiche Wettbewerbsbedingungen

Das Landwirtschaftsministerium verbindet mit der Neuregelung mehr Planungssicherheit, weniger Bürokratie und eine höhere Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe. Zusätzliche landesspezifische Vorgaben sollen entfallen. Minister Backhaus erklärte, wenn Europa und der Bund praktikablere Regeln schafften, brauche Mecklenburg-Vorpommern keine zusätzlichen Landesvorgaben. Ziel seien faire Wettbewerbsbedingungen und Regelungen, die den Betrieben die notwendige Flexibilität für ihre Arbeit geben.

Backhaus betonte zudem, Landwirtschaft brauche verlässliche Rahmenbedingungen statt immer neuer Detailregelungen. Das Land wolle deshalb die Spielräume nutzen, die Europa und der Bund geschaffen haben, und auf eine Agrarpolitik setzen, die den Betrieben den Rücken für ihre eigentliche Arbeit freihält.

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