Genehmigung für zehn neue Windkraftanlagen erteilt
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU WM) hat am 3. Juli 2025 die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von zehn Windkraftanlagen im Projekt "WKA Großvoigtshagen II" bekannt gegeben. Grundlage dafür sind die Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sowie der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV).
Überblick zum Genehmigungsverfahren
Das Verfahren wurde nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt und ist in der Bekanntmachung mit der Nummer B35/25 dokumentiert. Die vollständigen Informationen und der Genehmigungsbescheid stehen öffentlich zur Verfügung.
Projekt WKA Großvoigtshagen II: Ziele und Rahmen
Mit der Genehmigung werden zehn moderne Windkraftanlagen errichtet und betrieben. Das Vorhaben verfolgt das Ziel, die regionale Energieversorgung durch nachhaltige Stromerzeugung zu stärken.
Rechtliche Grundlagen
Die Bekanntmachung erfolgte gemäß § 21a der 9. BImSchV sowie § 10 Abs. 8 des BImSchG. Diese Vorschriften regeln das Verfahren zur öffentlichen Bekanntmachung und die rechtssichere Beteiligung aller relevanten Akteure.
Zugang zu weiteren Informationen
Interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Fachleute können die vollständigen Unterlagen einschließlich des ausführlichen Genehmigungsbescheids und aller Details zum Projekt einsehen.
Transparenz im Genehmigungsverfahren
Durch die Bereitstellung der vollständigen Unterlagen wird ein hohes Maß an Transparenz sichergestellt. Die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, sich über das Projekt und die getroffenen Entscheidungen umfassend zu informieren.
Das Genehmigungsverfahren für WKA Großvoigtshagen II markiert einen weiteren wichtigen Schritt bei der Umsetzung der Energiewende in Westmecklenburg. Mit der Errichtung und dem Betrieb der neuen Windkraftanlagen werden regionale und nationale Klimaziele wirksam unterstützt.
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