Genehmigungsbescheid für Umbau einer Elektrolyseanlage in Lübesse

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg erteilte der Lübesse Energie GmbH am 24.06.2026 die Genehmigung für Errichtung und Betrieb von Methanisierung, Verflüssigung und Flüssiggaslager am Standort Werkstraße 6.

Von Landesredaktion MV

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg hat die Genehmigung für die wesentliche Änderung einer Elektrolyseanlage mit Methanisierung, Verflüssigung und Flüssiggaslager in Lübesse bekanntgemacht. Die Lübesse Energie GmbH erhielt den Genehmigungsbescheid mit Datum vom 24.06.2026. Das Vorhaben betrifft den Standort Werkstraße 6 in 19077 Lübesse.

Grundlage ist ein Antrag vom 27.08.2025, der am 11.09.2025 eingegangen war. Genehmigt wurde die wesentliche Änderung der bereits genehmigten Power-to-X-Anlage auf dem Flurstück 37/90, Flur 2, Gemarkung Lübesse.

Welche Anlagenteile genehmigt wurden

Die Genehmigung umfasst die Errichtung und den Betrieb folgender Anlagenteile:

  • eine Druck-Elektrolyse mit einer Anschlussleistung von 8,25 MW elektrisch (3 x 2,75 MW), einer Produktionsleistung von maximal 1.650 Nm³/h beziehungsweise 148,3 kg/h Wasserstoff sowie einem Gasspeicher mit einer maximalen Lagerkapazität von 50 m³ Wasserstoff,
  • eine Methanisierung mit einer Produktionsleistung von maximal 441 Nm³/h Methan (SNG),
  • eine Gasverflüssigung mit einer maximalen Verflüssigungsrate von 441 Nm³/h regenerativem flüssigem Erdgas (rLNG),
  • ein Flüssiggaslager mit einer maximalen Lagerkapazität von 294 m³ beziehungsweise 288,6 Tonnen angeliefertem flüssigem Kohlendioxid (3 x 98 m³, LCO₂), 80 m³ beziehungsweise 32,2 Tonnen verflüssigtem Methan (LNG) sowie 50 m³ beziehungsweise 252 kg synthetischem Erdgas (SNG).

Befristung und weitere Entscheidungen

Die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb erlischt, wenn nicht bis zum 31.03.2029 mit der Errichtung der Anlage begonnen wurde.

Unbefristet erteilt wurde die 1. Änderung der wasserrechtlichen Indirekteinleitergenehmigung; sie steht allerdings unter dem Vorbehalt des Widerrufs. Zudem wurde für die Überdeckung der Abstandsflächen auf dem Baugrundstück eine Abweichung von § 6 Abs. 3 LBauO M-V auf Grundlage von § 67 Abs. 1 LBauO M-V zugelassen.

Der Genehmigungsbescheid ist gebührenpflichtig. Die Kosten trägt die Antragstellerin. Die Höhe der Gebühr für die Bearbeitung des Antrags ist in der veröffentlichten Fassung geschwärzt. Der Betrag ist laut Bescheid unter Angabe des Kassenzeichens bis zum 29.07.2026 an das Landesamt für Finanzen M-V zu überweisen. Als Bankverbindung sind im Bescheid die IBAN DE26 1300 0000 0014 0015 18, die BIC MARKDEF1130 und das Kassenzeichen 6986260016975 genannt.

Bescheid liegt zwei Wochen aus

Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheids einschließlich Begründung liegt nach der Bekanntmachung für zwei Wochen öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Auslegungszeitraum: 28.07.2026 bis einschließlich 10.08.2026

Ort: Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin, 1. Obergeschoss, Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall-Kreislaufwirtschaft

Zeiten:

  • Montag bis Donnerstag: 7:30 bis 16:30 Uhr
  • Freitag: 7:30 bis 12:00 Uhr

Auch außerhalb dieser Zeiten ist eine Einsichtnahme nach vorheriger telefonischer Absprache unter 0385 588 66512 möglich. Auf Verlangen eines Beteiligten wird außerdem eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt.

Der Bescheid wird zusätzlich online auf der Internetseite des StALU Westmecklenburg veröffentlicht: www.stalu-mv.de/wm/Service/Presse_Bekanntmachungen/

Widerspruch und Anforderung des Bescheids

Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg eingelegt werden.

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Bleicherufer 13
19053 Schwerin

Ohne Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 VwGO kann die Antragstellerin bei Entscheidungen nach den §§ 4, 8, 8a, 9, 12, 15 Abs. 2 Satz 2 und 16 BImSchG innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Schwerin erheben.

Verwaltungsgericht Schwerin
Wismarsche Str. 323a
19055 Schwerin

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als bekanntgemacht und zugestellt.

Personen, die Einwendungen erhoben haben, können den Bescheid und seine Begründung nach der öffentlichen Bekanntmachung bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist schriftlich beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg oder elektronisch unter [email protected] anfordern.

Als für die Anlage maßgebliches BVT-Merkblatt nennt die Behörde die „Herstellung von organischen Grundchemikalien“.

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