Immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für Biogasanlage Woldegk/Carolinenhof erteilt

Das StALU MS genehmigt die Anpassungen an der Anlage der BIO ENERGY GmbH, einschließlich Neubau Gärrestbehälter mit Nachgärfunktion und Doppelmembrangasspeicher, mit Bedingungen und Auflagen.

Änderungsgenehmigung für Biogasanlage in Carolinenhof erteilt

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte (StALU MS) hat eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für die Biogasanlage Woldegk / Carolinenhof bekannt gemacht. Mit Bescheid ÄG 029/25 vom 17. Juli 2026 wurde der BIO ENERGY GmbH Gesellschaft für regenerative Energien, Carolinenhof 1 in 17348 Woldegk, die Genehmigung nach § 16 BImSchG erteilt.

Die Genehmigung betrifft die wesentliche Änderung der bereits 2003 genehmigten und zuletzt 2018 geänderten Anlage am Standort 17348 Woldegk, Carolinenhof 1, Gemarkung Woldegk, Flur 5, Flurstück 15/4.

Was konkret geändert werden soll

Nach Angaben des StALU MS umfasst die Genehmigung mehrere bauliche und technische Änderungen an der Anlage.

  • Errichtung und Betrieb eines gasdicht abgedeckten Gärrestbehälters mit Nachgärfunktion als gedämmter Rundbehälter aus Stahlbeton mit 32,14 Metern Außendurchmesser, 31,61 Metern Innendurchmesser und 8,02 Metern Wandhöhe. Der Behälter wird ebenerdig aufgestellt. Das Bruttovolumen beträgt 6.506 Kubikmeter, das Nettofüllvolumen 5.913 Kubikmeter bei einem Freibord von 0,5 Metern.
  • Der dazugehörige Doppelmembrangasspeicher mit einer Außenmembranhöhe von 7,0 Metern über Behälteroberkante verfügt über ein maximales Füllvolumen von 2.472 Kubikmetern.
  • Ersatz des bestehenden Feststoffdosierers in der Annahmehalle durch einen neuen Dosierer mit einem Füllvolumen von 90 Kubikmetern, Wiegeeinrichtung, gegenläufigem Austragsschneckensystem zum Eintrag in die Nassfütterung mit Pumpe sowie Rotacut zur Einsatzstoffzerkleinerung und Fremdkörperabscheidung vor dem Eintrag in den Fermenter.
  • Erhöhung der Inputmenge von rund 67 Tonnen pro Tag auf 73,7 Tonnen pro Tag sowie Änderung der Inputstoffe.
  • Erhöhung der Produktionskapazität von 3,8 Millionen Normkubikmetern auf 4,8 Millionen Normkubikmeter Rohbiogas pro Jahr.
  • Anpassung der Umwallung zum Rückhalt auslaufender Gärreste.

Auswirkungen auf die Anlage

Durch die genehmigten Änderungen steigt die Gesamtinputmenge der Biogasanlage auf 26.900 Tonnen pro Jahr, was etwa 73,7 Tonnen pro Tag entspricht. Die Einstufung der Anlage nach Nummer 8.6.3.2 der Anlage 1 zur 4. BImSchV bleibt laut Behörde bestehen.

Die Leistung der Blockheizkraftwerke wird nicht verändert. Die Feuerungswärmeleistung am Standort bleibt damit unverändert bei 9,565 MWFWL. Auch die bisherige Einstufung nach Nummer 1.2.2.2 der Anlage 1 zur 4. BImSchV bleibt bestehen.

Die Größe des Gaslagers der Gesamtanlage erhöht sich von etwa 8,255 Tonnen auf etwa 11,47 Tonnen. Die Anlage bleibt damit weiterhin nach Nummer 9.1.1.2 der Anlage 1 zur 4. BImSchV eingestuft.

Die Gasspeichermenge nach der Störfall-Verordnung steigt auf rund 19.778 Kilogramm. Damit wird die Biogasanlage Woldegk Carolinenhof künftig als Anlage der unteren Klasse gemäß § 2 Abs. 1 der 12. BImSchV eingestuft.

Außerdem steigt die Gärrest-Lagerkapazität der Gesamtanlage nach Nummer 9.36 der Anlage 1 zur 4. BImSchV auf 13.373 Kubikmeter.

Baugenehmigung eingeschlossen

Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung schließt nach § 13 BImSchG auch die Baugenehmigung gemäß § 72 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern ein. Zudem wurde einer beantragten Abweichung nach § 67 Absatz 2 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern zugestimmt. Diese betrifft eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans für die Errichtung des Gärrestlagers außerhalb der festgesetzten Baugrenzen.

Nach Angaben der Behörde wurde die Genehmigung unter Bedingungen und Auflagen erteilt. Als Entscheidungsunterlagen lagen die Antragsunterlagen nach § 16 BImSchG, Blatt 001 bis 401, vor.

Bescheid vom 4. bis 17. August einsehbar

Der Änderungsgenehmigungsbescheid ist vom 4. August 2026 bis einschließlich 17. August 2026 unterhalb der Bekanntmachung einsehbar.

Wer eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit benötigt, kann sich telefonisch unter 0385 588 69 520 oder per E-Mail an [email protected] an die Genehmigungsbehörde wenden.

Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

Personen, die Einwendungen erhoben haben, können den Bescheid und seine Begründung bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist schriftlich oder elektronisch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg, anfordern. Auch dafür ist die E-Mail-Adresse [email protected] angegeben.

Rechtsmittel innerhalb eines Monats möglich

Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg, erhoben werden.

Die Antragstellerin beziehungsweise Genehmigungsinhaberin kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe ohne Durchführung des Vorverfahrens Klage beim Verwaltungsgericht Greifswald, Domstraße 7a, 17489 Greifswald, erheben.

Gegen die Kostenentscheidung allein kann ebenfalls innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg, eingelegt werden.

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