Kabinettsbeschluss zur Abschaffung des begleiteten Trinkens für 14- und 15-Jährige
Jugendschutz soll verhindern, dass Minderjährige unter 16 Jahren Alkohol erwerben oder konsumieren, auch wenn sie von Eltern begleitet werden
Kabinettsbeschluss zur Abschaffung des begleiteten Trinkens
Gesundheitsministerin Stefanie Drese hat den Beschluss des Bundeskabinetts zur Abschaffung des sogenannten begleiteten Trinkens von 14- und 15-Jährigen begrüßt. Nach dem Kabinettsentwurf sollen Jugendliche unter 16 Jahren künftig auch dann keinen Alkohol wie Bier, Wein oder Sekt in der Öffentlichkeit konsumieren oder erwerben dürfen, wenn sie von ihren personensorgeberechtigten Eltern begleitet werden.
Drese bezeichnete die geplante Neuregelung als wichtigen Schritt für einen konsequenten Jugendschutz und für die Alkoholprävention. Aus ihrer Sicht ist die bisherige Ausnahmeregelung nicht mehr zeitgemäß und sendet ein falsches Signal. Ziel sei es, den frühen Einstieg in den Alkoholkonsum zu erschweren.
Mecklenburg-Vorpommern setzte sich seit Jahren für Änderung ein
Nach Angaben des Ministeriums setzt sich Drese seit vielen Jahren für die Abschaffung des begleiteten Trinkens ein. Mecklenburg-Vorpommern brachte demnach gemeinsam mit anderen Ländern im Jahr 2025 erfolgreich eine Initiative in den Bundesrat ein, die die Abschaffung dieser Ausnahmeregelung forderte. Auch die Gesundheitsministerkonferenz hatte auf Initiative Mecklenburg-Vorpommerns entsprechende Schritte beschlossen.
Hinweis auf gesundheitliche Risiken
Zur Begründung verwies Drese auf die besonderen Risiken von Alkoholkonsum in jungen Jahren. Gerade in der Pubertät befinde sich das Gehirn in einer sensiblen Entwicklungsphase. Frühzeitiger und riskanter Alkoholkonsum könne gesundheitliche und soziale Folgen haben. Deshalb seien neben gesetzlichen Regelungen auch Prävention und Aufklärung wichtig.
In diesem Zusammenhang verweist das Ministerium darauf, dass Drese seit vielen Jahren Schirmherrin der DAK-Aktion „bunt statt blau“ gegen das Rauschtrinken bei Jugendlichen ist. Auch 2026 übergab sie als Schirmherrin die Preise des Landeswettbewerbs.
Bundestag berät nun über Gesetzentwurf
Der Gesetzentwurf wird nun im Deutschen Bundestag beraten. Drese äußerte die Hoffnung, dass der eingeschlagene Weg dort konsequent fortgesetzt wird.
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