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Kurzmitteilung: Bis zu 750.000 Euro für Feuerwehrhaus in Neuensund

Stadt Strasburg erhält Förderung für Aus- und Umbau des Gerätehauses im Musterfeuerwehrhaus-Programm

Von Landesredaktion MV07.04.26, 17:36

Die Stadt Strasburg (Uckermark) kann im Rahmen einer Ankündigung mit einer Förderung von bis zu 750.000 Euro für den Aus- und Umbau eines Gerätehauses für die Feuerwehr Neuensund rechnen. Die Mittel sind für den Ausbau des Gerätehauses im Zusammenhang mit dem Musterfeuerwehrhaus-Programm vorgesehen.

Förderung für die Feuerwehr Neuensund

Die Mitteilung stammt vom WKM - Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und ist unter der Nummer 057/26 vom 07.04.2026 veröffentlicht worden. Im Mittelpunkt steht die finanzielle Unterstützung für ein Vorhaben in Neuensund, das die bauliche Entwicklung des Gerätehauses betrifft.

Die Ankündigung nennt den Förderbetrag als bis zu 750.000 Euro. Damit ist ein klarer finanzieller Rahmen gesetzt, der den geplanten Aus- und Umbau des Feuerwehrstandorts in Neuensund ermöglichen soll.

Einordnung des Vorhabens

Das Projekt ist Teil des Musterfeuerwehrhaus-Programms. Weitere Angaben zu Ablauf, Zeitplan oder konkreten Bauabschnitten werden in der vorliegenden Pressemitteilung nicht genannt. Fest steht jedoch, dass die Stadt Strasburg (Uckermark) im Rahmen der Ankündigung mit der Förderung rechnen kann.

Die Nachricht ist für die Feuerwehr Neuensund vor allem deshalb relevant, weil sie auf eine Verbesserung der örtlichen Infrastruktur abzielt. Der Fokus liegt dabei auf dem Gerätehaus, also dem zentralen Standort für die Feuerwehr vor Ort.

Veröffentlichung und weitere Informationen

In der Mitteilung wird außerdem auf die vollständige Meldung mit einem Anhang verwiesen. Über die angegebene Veröffentlichungsstelle sollen weitere Informationen abrufbar sein.

Zur vollständigen Meldung

Veröffentlichung des WKM mit weiterführenden Angaben

https:/www.regierung-mv.de/Landesregierung/wkm/Presse/Pressemitteilungen/?id=219071&=processor.&sa.pressemitteilung.sperrfrist=alle

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