Kurzmitteilung: Fünf Windräder in Alt Krenzlin genehmigt
Naturwind GmbH erhält Bescheid für Errichtung und Betrieb der Anlagen – Bekanntmachung durch das StALU Westmecklenburg
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg hat eine Bekanntmachung zum Genehmigungsbescheid für die Errichtung und den Betrieb von fünf Windkraftanlagen am Standort Alt Krenzlin I veröffentlicht. Grundlage der Mitteilung sind die Vorgaben nach § 21a Satz 1 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren sowie § 10 Abs. 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes.
Genehmigung für das Vorhaben erteilt
Nach Angaben in der Pressemeldung erhielt die Naturwind GmbH mit Datum vom 03.12.2025 die Genehmigung für das Vorhaben. Der Bescheid ist unter der Geschäftszeichenangabe 62/25 geführt.
Die Bekanntmachung selbst stammt vom 31.03.2026 und ist unter der Nummer B22/26 veröffentlicht worden. Zuständig ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, kurz StALU WM.
Veröffentlichung und formaler Rahmen
Die Mitteilung verweist auf den verfügenden Teil des Genehmigungsbescheids und kündigt die weitere öffentliche Bekanntmachung im vorgesehenen Verfahren an. Inhaltlich handelt es sich damit um einen formalen Schritt im Zusammenhang mit dem Genehmigungsprozess für den geplanten Windkraftstandort.
Hinweis auf weitere Unterlagen
In der Pressemitteilung wird außerdem auf zwei Anhänge verwiesen. Die vollständige Meldung wird als umfangreicher Text mit weiteren Angaben angekündigt.
Die Bekanntmachung unterstreicht damit vor allem den Verwaltungsstand des Vorhabens: Die Genehmigung liegt vor, und die zuständige Behörde hat den Bescheid öffentlich bekannt gemacht.
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