Mecklenburg-Vorpommern lockert Regeln für bestimmte Lkw-Transporte
Vom 15. bis 30. August 2026 dürfen Lkw über 7,5 Tonnen samstags sowie an Sonn- und Feiertagen fahren, wenn sie Transporte aus der Binnenschifffahrt ersetzen, ohne Einzelausnahmegenehmigungen.
Mecklenburg-Vorpommern lockert vorübergehend die Regeln für bestimmte Lkw-Transporte auf der Straße. Hintergrund sind die niedrigen Wasserstände auf deutschen Binnenschifffahrtsstraßen, die den Güterverkehr auf dem Wasser derzeit erheblich einschränken.
Ausnahme ab 15. August
Ab dem 15. August 2026 und zunächst bis zum 30. August 2026 dürfen in Mecklenburg-Vorpommern Lastwagen mit mehr als 7,5 Tonnen auch samstags sowie an Sonn- und Feiertagen fahren, wenn sie wegen des Niedrigwassers Transporte aus der Binnenschifffahrt übernehmen. Das Wirtschafts- und Verkehrsministerium hat dazu nach eigenen Angaben eine entsprechende Verfügung erlassen.
Nur für Ersatztransporte wegen Niedrigwassers
Die Regelung gilt nicht allgemein für alle Lkw über 7,5 Tonnen. Nach Angaben des Ministeriums wird das Wochenendfahrverbot ausschließlich für solche Fahrten aufgehoben, die aufgrund des Niedrigwassers von der Binnenschifffahrt auf die Straße verlagert wurden.
Für diese von der Allgemeinverfügung erfassten Fahrten sind im genannten Zeitraum keine Einzelausnahmegenehmigungen vom Sonn-, Feiertags- und Samstagsfahrverbot erforderlich.
Auswirkungen auf Lieferketten
Betroffen von den niedrigen Wasserständen sind laut Pressemitteilung unter anderem Rhein, Donau und Elbe. Die Einschränkungen auf diesen Wasserstraßen machen demnach teilweise eine Verlagerung von Transporten auf die Straße erforderlich.
Wirtschafts- und Verkehrsminister Dr. Wolfgang Blank erklärte, das extreme Niedrigwasser beeinträchtige den Güterverkehr der Binnenschifffahrt in anderen Bundesländern erheblich und habe Einfluss auf wichtige Lieferketten in ganz Deutschland. Mit der Aussetzung der Wochenend-Fahrverbote solle sichergestellt werden, dass diese Transporte nicht an den Landesgrenzen Mecklenburg-Vorpommerns stoppen müssten.
Wichtig im Überblick
- Zeitraum: 15. August 2026 bis zunächst 30. August 2026
- Betroffen: Lkw über 7,5 Tonnen
- Erlaubt: Fahrten samstags sowie an Sonn- und Feiertagen
- Voraussetzung: Die Transporte müssen wegen des Niedrigwassers aus der Binnenschifffahrt auf die Straße verlagert worden sein
- Keine Einzelausnahmegenehmigung nötig: für die von der Allgemeinverfügung erfassten Fahrten
Auf eine Allgemeinverfügung wird in der Pressemitteilung verwiesen. Ein weiterführender Link wurde dort nicht genannt.
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