Mecklenburg-Vorpommern will digitalen Schutz für Kinder und Jugendliche stärken
Empfehlungen einer Expertenkommission zielen auf Maßnahmen gegen Desinformation, Hass und sexualisierte Gewalt sowie auf altersgerechte Sicherheitsvorkehrungen und Medienbildung ab.
Die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern will den Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum verbessern und zugleich die Medienbildung stärken. Hintergrund ist die Beratung mit der von der Landesregierung eingesetzten Expertenkommission zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in sozialen Medien.
Ministerpräsidentin Manuela Schwesig kündigte an, die Empfehlungen der Kommission zügig aufzugreifen. Nach ihren Angaben geht es dabei um einen besseren Schutz vor Desinformation, Hass und Hetze, sexualisierter Gewalt, extremistischen Inhalten und den Suchtmechanismen vieler Plattformen.
Empfehlungen zu Bildschirmzeit und sozialer Mediennutzung
Die Kommission unterstützt nach Angaben der Staatskanzlei die Vorschläge der Europäischen Union. Demnach soll für Kleinkinder bis drei Jahre ganz auf Bildschirmzeit verzichtet werden.
Für Kinder unter 13 Jahren soll die Nutzung sozialer Medien und anderer digitaler Dienste nur unter Aufsicht und zeitlich begrenzt erfolgen. Ab 13 Jahren soll ein selbstständiger Zugang zu altersgerechten Social-Media-Angeboten möglich sein. Dieser Zugang soll dann über standardmäßige Sicherheitsvorkehrungen verfügen.
Forderung nach altersgerechter Gestaltung von Plattformen
Die Ministerpräsidentin befürwortet zudem die Empfehlung der Kommission, Plattformanbieter zu verpflichten, ihre Dienste von vornherein altersgerecht zu gestalten. Ziel ist es, Risiken für Kinder und Jugendliche systematisch zu verringern.
Zugleich sieht die Landesregierung die Weiterentwicklung der Medienbildung in Mecklenburg-Vorpommern als ressortübergreifende Aufgabe. Nach Auffassung Schwesigs braucht es dafür eine gemeinsame Strategie, die Bildung, Prävention und Jugendschutz zusammenführt.
Interdisziplinäre Expertenkommission
Die Expertenkommission hatte den Auftrag, Vorschläge für einen wirksameren Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum zu erarbeiten. Ihr gehörten Vertreterinnen und Vertreter aus verschiedenen Bereichen an:
- Wissenschaft,
- Bildung,
- Kinder- und Jugendhilfe,
- Kinderschutz,
- Polizei,
- Medienpädagogik,
- Datenschutz,
- Kommunen,
- Elternvertretungen
- sowie weitere gesellschaftliche Bereiche.
Den Vorsitz führten Sozialministerin Stefanie Drese und Prof. Dr. Michael Kölch von der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie sowie der Universitätsmedizin Rostock.
Chancen und Risiken sozialer Medien
Prof. Dr. Michael Kölch betonte, dass soziale Medien nicht nur Risiken, sondern auch Chancen für junge Menschen bieten. Genannt werden unter anderem Möglichkeiten für Bildung, Information, gesellschaftliche Teilhabe und den Kontakt mit Freundinnen und Freunden. Entscheidend sei, dass Kinder und Jugendliche lernen, diese Angebote sicher und selbstbestimmt zu nutzen.
Auch Gesundheitsministerin Stefanie Drese hob die Bedeutung eines verantwortungsvollen Umgangs mit sozialen Medien hervor. Sie verwies auf Studien, nach denen eine exzessive oder unkontrollierte Nutzung das Risiko für psychische Belastungen deutlich erhöhen kann. Genannt werden Ängstlichkeit, Schlafstörungen, Stress, Störungen des Körperbildes und Depressivität. Hinzu komme die Gefahr, dass Beziehungen und Freundschaften vernachlässigt werden.
Nach Einschätzung der Ministerin gehört gesellschaftliche Teilhabe zu den größten Schutzfaktoren für ein gesundes Aufwachsen. Deshalb müssten Prävention, Regulierung und Medienkompetenz in einer zunehmend digitalen Gesellschaft gemeinsam gedacht werden.
Schutz als Voraussetzung für Teilhabe
Prof. Dr. Brakemeier erklärte, Kinder und Jugendliche hätten ein Recht auf digitale Teilhabe und den Erwerb digitaler Kompetenzen. Zugleich hätten sie ein Recht auf Schutz vor digitalen Umgebungen, die ihre psychische Gesundheit, ihre Entwicklung und ihre demokratische Teilhabe beeinträchtigen können. Mit dem Bericht sende Mecklenburg-Vorpommern das Signal, dass Schutz nicht das Gegenteil von Teilhabe, sondern deren Voraussetzung sei.
Die Staatskanzlei datiert die Mitteilung auf den 4. August 2026. Sie trägt die Nummer 181/2026.
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