Neue KI-Förderrichtlinie in Mecklenburg-Vorpommern für KMU

Anträge seit 30. Juni 2026: 1,5 Millionen Euro jährlich für De-minimis-Zuwendungen und KI-Anwendungen sowie IT- und Cybersicherheit im Zusammenhang mit der Einführung

Von Landesredaktion MV

Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat eine neue KI-Förderrichtlinie vorgestellt. Wirtschaftsminister Dr. Wolfgang Blank präsentierte das Förderinstrument gemeinsam mit den Wirtschaftskammern. Mit dem Inkrafttreten sollen kleine und mittlere Unternehmen im Land einen niedrigschwelligen Zugang zur Förderung von KI-Anwendungen erhalten.

Förderung für kleine und mittlere Unternehmen

Grundlage ist die „Richtlinie über die Gewährung von De-minimis-Zuwendungen zur Förderung der Anwendung von Künstlicher Intelligenz“ des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit. Die Förderung richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten.

Nach Angaben des Ministeriums stellt der Landtag Mecklenburg-Vorpommern mit dem Doppelhaushalt 2026/2027 jährlich rund 1,5 Millionen Euro zur Verfügung.

Wofür Mittel beantragt werden können

Ziel der Richtlinie ist es, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere den Mittelstand, dabei zu unterstützen, vorhandene Unternehmensdaten mithilfe Künstlicher Intelligenz effizient zu nutzen und neue Wertschöpfungspotentiale zu erschließen.

Gefördert werden unter anderem KI-Anwendungen in folgenden Bereichen:

  • Produktion
  • Dienstleistungen
  • Logistik
  • Marketing und Vertrieb

Darüber hinaus können auch Ausgaben für IT-Sicherheit und Cybersicherheit gefördert werden, sofern sie im Zusammenhang mit der Einführung von KI stehen.

Anträge seit 30. Juni 2026 möglich

Für die Förderung wurde ein einfaches elektronisches Antragsverfahren entwickelt. Anträge können seit dem 30. Juni 2026 über die Website der TBI Technologie-Beratungs-Institut GmbH gestellt werden.

Weitere Informationen

Nähere Informationen gibt es auf den Internetseiten der Wirtschaftskammern und des Wirtschaftsministeriums.

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