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Neue Fischereiabgabe in Mecklenburg-Vorpommern ab 2025

Neue Regel für Angler in Mecklenburg-Vorpommern

Ab dem 1. September 2025 gibt es eine neue Regel.

Alle, die angeln, müssen eine Gebühr zahlen.

Diese Gebühr heißt Fischereiabgabe.

Die Regel gilt für alle Menschen in Mecklenburg-Vorpommern.

Auch wenn Sie die Abgabe in einem anderen Bundesland bezahlt haben.

Das sagt das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft und Umwelt.

Warum gibt es die neue Regel?

Im August 2024 hat das Land das Gesetz geändert.

Alle Angler und andere Nutzer müssen helfen, die Fischerei zu fördern.

Es geht um:

  • Schutz der Fische
  • Pflege der Gewässer

Was ist die Fischereiabgabe?

Die Fischereiabgabe ist eine Gebühr.

Dieses Geld hilft, Gewässer und Fische zu schützen.

Es wird genutzt für:

  • Erhalt der Gewässer
  • Schutz der Fischbestände

Einheitliche Regel für alle

Früher reichte es, wenn Sie die Abgabe in einem anderen Bundesland bezahlt hatten.

Jetzt müssen auch Gastangler die Abgabe in Mecklenburg-Vorpommern zahlen.

So gibt es eine gerechte Regel für alle Nutzer.

Was soll die Regel erreichen?

Die Ziele sind:

  • Förderung der Fischerei in Mecklenburg-Vorpommern
  • Schutz und Pflege der Gewässer
  • Kosten gerecht auf alle verteilen

Das Geld aus der Abgabe wird für viele Maßnahmen genutzt.

Diese Maßnahmen verbessern die Umwelt der Gewässer.

Wer ist betroffen?

Die Regel gilt für:

  • Einheimische Angler
  • Gäste, die in Mecklenburg-Vorpommern angeln

Die neue Regel ist Teil eines Plans.

Der Plan schützt die Natur und Ressourcen in der Region.

Mehr Informationen

Mehr Infos finden Sie hier:

[Offizielle Bekanntgabe](https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/lm/Service/Presse/Aktuelle-Pressemitteilungen?

id=213310)