Neue Windenergieanlagen für Brusow genehmigt – Ein Gewinn für die Region?

Fünf neue Turbinen sollen die Energieversorgung stärken, während zwei alte Anlagen weichen müssen.

Von Landesredaktion MV

Errichtung neuer Windenergieanlagen in Brusow: Grünes Licht für eno energy GmbH

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg hat grünes Licht für die Errichtung und den Betrieb von fünf neuen Windenergieanlagen (WEA) in Brusow gegeben. Diese Entscheidung folgt einem Antrag der eno energy GmbH, die sowohl für den Bau als auch den Betrieb verantwortlich zeichnet.

Details zu den Windenergieanlagen

Die Windenergieanlagen, vom Typ eno 126, zeichnen sich durch beeindruckende Dimensionen aus:

  • Elektrische Leistung: Tagsüber 4,8 MW, nachts 3,7 MW
  • Unterschiedliche Nabenhöhen zwischen 82,3 und 88,5 Metern
  • Rotordurchmesser von 126 Metern
  • Gesamthöhen von bis zu 151,5 Metern über dem Boden
  • Die Anlagen haben genaue Standorte in der Gemarkung Brusow festgelegt, um sicherzustellen, dass sie die Umgebung optimal nutzen und gleichzeitig die Lärmbelastung minimieren.

    Lärmbelastung unter Kontrolle

    Wichtig für die Anwohner sind die Schallimmissionen. Die genehmigten Anlagen dürfen in ihrer Umgebung keine unzulässigen Lärmüberschreitungen verursachen. Daher wurden spezifische Werte für Nachtschallimmissionen festgelegt, die sich im Bereich von 28 bis 40 dB(A) für verschiedene Immissionsorte befinden.

    Rechtliche Rahmenbedingungen

    Die Genehmigung kommt mit einer Vielzahl von Bestimmungen. Wichtig ist, dass die Baufirma bis zum 23. Januar 2028 mit dem Bau beginnt, andernfalls verfällt die Genehmigung. Der reguläre Betrieb sollte spätestens bis zum 23. Januar 2030 aufgenommen werden. Eine Ersatzgeldzahlung von über 355.000 EUR ist fällig, um das Landschaftsbild auszugleichen.

    Einsicht und Widerspruch

    Personen, die von der Entscheidung betroffen sind oder Einwendungen erhoben haben, können eine Kopie des Bescheids beantragen oder ihn online einsehen. Dies ist zwischen dem 21. Januar und dem 3. Februar 2025 möglich. Weitere Informationen sind auf der Website des zuständigen Amts verfügbar.

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