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Neuer Landtausch in Lübs: Klare Fristen und Regeln ab 2025!

Von Landesredaktion MV1 Min. Lesezeit

Freiwilliger Landtausch „Annenhof“

Ausführungsanordnung

Das Finanzamt erklärt eine wichtige Neuigkeit.

Es geht um den Landtausch in der Gemeinde Lübs.

Wichtige Informationen:

  • Das Gebiet heißt Annenhof.
  • Es betrifft Flur 6.
  • Die Flurstücke sind 16, 31, 79/2, 81/2 und 100.

**Was passiert am 18.02.2025?

**

An diesem Tag wird viel neu.

  • Die neuen Eigentümer bekommen die Grundstücke.
  • Alte Rechte und Pflichten gehen auf die neuen Eigentümer über.

**Was ist mit dem Besitz?

**

Der Besitz der Grundstücke wechselt ebenfalls.

Das geschieht am gleichen Tag.

Wenn Sie etwas anderes wünschen, sprechen Sie vorher.

Wichtige Anträge:

Wenn sich etwas ändert, müssen Sie schnell handeln.

Sie haben drei Monate Zeit, um Anträge zu stellen.

Sie können Änderungen beantragen für:

a) Eine Ausgleichszahlung für mehr Land.

b) Eine Anpassung des Pachtzinses.

c) Die Beendigung des Pachtverhältnisses, wenn es schwerer wird.

Nur die Pächter können in dem letzten Fall einen Antrag stellen.

**Warum gibt es diese Anordnung?

**

Die Anordnung ist gültig und nicht anfechtbar.

Sie basiert auf dem Tauschplan.

Widerspruch einlegen:

Wenn Sie mit der Anordnung nicht einverstanden sind,

können Sie Widerspruch einlegen.

Das müssen Sie innerhalb eines Monats tun.

Wenden Sie sich an das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern.

Stralsund, den 07.01.2025

Im Auftrag, Klatt LS

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