Neues digitales Förderportal am LFI M-V: Antragstellung künftig vollständig online
Zum Start sind vier Programme für die digitale Antragstellung vorgesehen; Anmeldung über BundID oder Mein Unternehmenskonto
Beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V) startet am 5. August 2026 ein neues Förderportal. Förderanträge können dort für ausgewählte Programme künftig vollständig digital gestellt und erforderliche Unterlagen direkt online eingereicht werden.
Nach bereits seit 2025 beschlossenen Maßnahmen zum Bürokratieabbau und zur Vereinfachung von Förderverfahren setzt das Land damit nach eigenen Angaben einen weiteren zentralen Baustein zur Modernisierung des Förderwesens um.
Vier Programme zum Start digital erreichbar
Zum Start des Portals stehen zunächst vier Förderprogramme für die digitale Antragstellung zur Verfügung:
- Fonds für Vorpommern und das östliche Mecklenburg
- Radwegebau
- Messen und Ausstellungen
- Fischereiabgabe
Weitere Programme sollen in den nächsten Monaten hinzukommen.
Digitale Antragstellung nur für neue Anträge
Das neue Portal kommt zunächst ausschließlich bei neuen Anträgen in den freigeschalteten Förderprogrammen zum Einsatz. Bereits laufende Förderverfahren bleiben vom Start des Förderportals unberührt und werden wie bisher bearbeitet.
Nach Angaben des Landes ermöglicht das Portal eine medienbruchfreie Antragstellung, vereinfacht die Kommunikation zwischen Antragstellenden und Bewilligungsbehörde und soll effizientere Abläufe bei der Bearbeitung von Förderanträgen schaffen. Davon sollen Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Vereine und Kommunen profitieren.
Anmeldung über BundID oder Unternehmenskonto
Für die Anmeldung am Förderportal stehen die nach dem Onlinezugangsgesetz vorgesehenen Authentifizierungsverfahren „BundID“ für natürliche Personen sowie „Mein Unternehmenskonto“ (MUK) für Organisationen zur Verfügung. Damit ist laut Mitteilung eine sichere und komfortable Identifizierung der Antragstellenden gewährleistet.
Reform des Förderwesens seit 2025
Das Land verweist auf bereits eingeleitete Reformschritte. Mit dem ersten Maßnahmenkatalog im Juli 2025 wurden demnach wichtige Vereinfachungen und erste Digitalisierungsschritte auf den Weg gebracht. Der im März 2026 beschlossene zweite Maßnahmenkatalog ergänzte diese Reformen unter anderem durch weitere Standardisierungen.
In den kommenden Monaten sollen weitere Förderprogramme an das Portal angebunden werden. Ziel ist nach Angaben des Landes, die digitale Antragstellung künftig zum Standard zu machen und den Zugang zu Fördermitteln weiter zu vereinfachen.
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