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Umwelt

Öffentlichkeitsbeteiligung zu Heizkraftwerk verlängert

Bürger können weiterhin Stellungnahmen zum Projekt „biothermagenow“ abgeben

Von Landesredaktion MV24.11.25, 01:00

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg informiert in einer aktuellen amtlichen Bekanntmachung über eine wesentliche Änderung am altholzbeheizten Heizkraftwerk "biothermagenow". Im Zentrum steht die Verlängerung der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 10 Abs. 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG).

Verlängerung der Öffentlichkeitsbeteiligung im Genehmigungsverfahren

Wie aus der Mitteilung vom 24. November 2025 hervorgeht, wird die Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen des Genehmigungsverfahrens verlängert. Dies betrifft Anpassungen an dem bereits bestehenden Heizkraftwerk, das mit Altholz betrieben wird.

Die amtliche Bekanntmachung erfolgt ergänzend zur Mitteilung vom 27. Oktober 2025 (Nr.: B59/25 - STALU WM). Bürgerinnen und Bürger erhalten damit eine erweiterte Möglichkeit, sich über die geplanten Änderungen zu informieren und ihre Stellungnahmen einzureichen.

Kurz erklärtBundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz regelt in Deutschland den Schutz von Menschen, Tieren und Pflanzen vor schädlichen Umwelteinwirkungen – insbesondere durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge.

Informationsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit

Interessierte Personen finden weiterführende Informationen zur Änderung des Heizkraftwerks sowie zur verlängerten Öffentlichkeitsbeteiligung auf der Website des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg.

Weitere Informationen zur Bekanntmachunghttps://www.stalu-mv.de/Bekanntmachungen/?id=215690&=processor.&sa.pressemitteilung.sperrfrist=alle

Die Offenlegung und Verlängerung der Beteiligungsfrist ist ein zentraler Bestandteil transparenter Genehmigungsverfahren. Damit wird die Möglichkeit geschaffen, Fragen, Anregungen und Einwände von Bürgerinnen und Bürgern zu berücksichtigen, bevor es zu einer abschließenden Entscheidung kommt.

Anhänge oder weitere ergänzende Unterlagen zu diesem Verfahren sind aktuell nicht verfügbar.

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