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Seebäder in der Region erneut staatlich anerkannt

Koserow, Loddin, Ückeritz, Zempin und Zinnowitz werden nach Prüfung weiterhin als staatlich anerkannte Seebäder bestätigt

Von Landesredaktion MV

Die Seebäder Koserow, Loddin, Ückeritz, Zempin und Zinnowitz sind erneut als staatlich anerkannte Seebäder ausgezeichnet worden. Die Auszeichnung überreichte Jochen Schulte, Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, in Zinnowitz.

Nach Angaben des Ministeriums ist die erneute Anerkennung ein Zeichen für die hohe Attraktivität und Qualität der Seebäder auf Usedom. Zugleich würdige sie das Engagement der Kommunen und der Menschen, die den Tourismus vor Ort gestalten.

Anerkennung nach Prüfung der Qualitätsstandards

Alle fünf Gemeinden tragen den Titel „Seebad“ bereits seit 1996. Im Rahmen eines umfassenden Anerkennungsverfahrens wurde nun bestätigt, dass Koserow, Loddin, Ückeritz, Zempin und Zinnowitz weiterhin die Anforderungen des Kurortgesetzes Mecklenburg-Vorpommern erfüllen.

Zu diesen Anforderungen zählen laut Mitteilung unter anderem:

  • eine einwandfreie Badewasserqualität,
  • eine leistungsfähige touristische Infrastruktur,
  • attraktive Freizeitangebote
  • sowie eine gute medizinische Versorgung.

Land förderte Infrastruktur in den Seebädern

Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat die Entwicklung der fünf Seebäder nach eigenen Angaben über Jahrzehnte begleitet und zahlreiche touristische Infrastrukturmaßnahmen unterstützt. Genannt werden dabei die Seebrücke und der Hauptrettungsturm in Koserow, Strandanlagen in Loddin, Infrastrukturmaßnahmen in Ückeritz, der Ausbau von Strandanlagen und barrierefreien Strandzugängen in Zempin sowie Investitionen in das Haus des Gastes, öffentliche Einrichtungen und die Seebrücke in Zinnowitz.

In den vergangenen 30 Jahren wurden den Angaben zufolge zudem 117 gewerbliche Investitionsvorhaben in allen fünf Gemeinden mit rund 49,1 Millionen Euro unterstützt. Die Förderung betraf insbesondere die Bereiche Hotellerie, Gastronomie und Freizeitwirtschaft.

Neues Kurortgesetz mit geänderten Regeln

Mit der im Juni im Landtag beschlossenen Novellierung des Kurortgesetzes werden die Qualitätsstandards für Kur-, Erholungs- und Tourismusorte weiterentwickelt. Veröffentlicht wurde das Gesetz am 21. Juli im Gesetz- und Verordnungsblatt Mecklenburg-Vorpommern.

Künftig werden Anerkennungen grundsätzlich für maximal 15 Jahre erteilt. Zudem werden neue Anerkennungsarten eingeführt, darunter das See- und Thalassoheilbad sowie das Seebad mit Kurbetrieb. Gleichzeitig steigen nach Darstellung des Ministeriums die Anforderungen an Tourismusorte und Tourismusregionen, um die Qualität der touristischen Angebote im Land dauerhaft zu sichern.

76 Kur- und Erholungsorte im Land anerkannt

Derzeit sind in Mecklenburg-Vorpommern 76 Kur- und Erholungsorte, 50 Tourismusorte sowie vier Tourismusregionen staatlich anerkannt.

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