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Amtsblatt

Sieben neue Windräder für Grabow geplant

Amtliche Bekanntmachung informiert über Bauprojekt und lädt zur Bürgerbeteiligung ein

Von Landesredaktion MV15.09.25, 02:01

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (STALU WM) hat eine amtliche Bekanntmachung zur Errichtung und zum Betrieb von sieben Windkraftanlagen für das Vorhaben „WKA Grabow I“ veröffentlicht. Die Mitteilung erfolgte nach § 10 Abs. 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und trägt die Nummer B46/25 vom 4. September 2025.

Amtliche Bekanntmachung und gesetzlicher Rahmen

Das Vorhaben „WKA Grabow I“ umfasst den Bau und Betrieb von insgesamt sieben Windkraftanlagen. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte durch das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg. Sie dient dazu, die Öffentlichkeit transparent über das geplante Bauvorhaben zu informieren und etwaige Beteiligungsverfahren einzuleiten.

Kurz erklärtBundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz ist ein deutsches Gesetz, das den Schutz von Menschen, Tieren und Pflanzen vor schädlichen Umwelteinwirkungen – wie Luftverunreinigung, Lärm oder Strahlen – regelt. Es bildet die rechtliche Grundlage für Genehmigungsverfahren von Industrie- und Energieanlagen.

Transparenz und weitere Informationen

Die vollständige amtliche Bekanntmachung sowie weiterführende Details zum Projekt können auf der offiziellen Website des STALU WM eingesehen werden. Für die Öffentlichkeit besteht damit die Möglichkeit, sich über den aktuellen Stand und die nächsten Schritte des Vorhabens zu informieren.

Weiterführender Link

title="Zur amtlichen Bekanntmachung des STALU Westmecklenburg"

url="https://www.stalu-mv.de/Bekanntmachungen/?id=213930&=processor.&sa.pressemitteilung.sperrfrist=alle"

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Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Veröffentlichung solcher Vorhaben gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz ist ein wichtiger Schritt, um Bürgerinnen und Bürger frühzeitig einzubinden und eventuelle Bedenken oder Anregungen zu erfassen. Damit werden Entscheidungsprozesse nachvollziehbar und die Akzeptanz von Projekten wie Windkraftanlagen kann erhöht werden.

Weitere Details zum Ablauf des Genehmigungsverfahrens und Beteiligungsmöglichkeiten finden interessierte Leser ebenfalls auf der Website des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg. Anhänge zur Bekanntmachung sind laut Meldung derzeit nicht vorhanden.

Mit dem Projekt „WKA Grabow I“ nimmt der Ausbau der Windenergie in der Region einen weiteren Schritt. Die Entwicklung wird von öffentlichen Stellen begleitet und transparent kommuniziert, sodass sich Bürgerinnen und Bürger über alle relevanten Aspekte informieren können.

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