STALU VP veröffentlicht Bekanntmachung zur Genehmigung einer Windenergieanlage in Blesewitz

Auslegung des Genehmigungsbescheids nach § 4 Abs. 1 BImSchG für eine Vestas V162 (7,2 MW) im Windeignungsgebiet 24/2015 – Antragstellerin ist die NOTUS energy Wind GmbH & Co. KG

Bekanntmachung zu Windenergieanlage in Blesewitz

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern (STALU VP) hat eine Bekanntmachung zur immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach § 4 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) veröffentlicht. Sie betrifft die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage des Typs Vestas V162-7.2 MW am Standort der Gemeinde Blesewitz innerhalb des Windeignungsgebietes 24/2015 Blesewitz.

Antragstellerin ist die NOTUS energy Wind GmbH & Co. KG. Die Bekanntmachung erfolgt gemäß § 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 BImSchG in Verbindung mit § 21a Abs. 1 der 9. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (9. BImSchV) auf Antrag des Vorhabenträgers gemäß § 19 Abs. 3 Satz 2 und 3 BImSchG.

Auslegung von Bescheid und Unterlagen

Nach Angaben des STALU VP geht es um die Bekanntmachung und Auslegung des Genehmigungsbescheides sowie der dazugehörigen Antragsunterlagen.

Weitere Informationen

Die vollständige Meldung mit den zugehörigen Unterlagen ist auf der Internetseite des STALU VP abrufbar unter: www.stalu-mv.de.

Die Bekanntmachung trägt die Nummer B 678 und das Datum 3. August 2026.

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