Wittenhagen: 4. Änderung des Bodenordnungsverfahrens

Ausgeschlossene Flächen zur Arrondierung des Verfahrensgebietes – Einsicht und Widerspruchsfrist beachten

Von Landesredaktion MV
Wittenhagen: 4. Änderung des Bodenordnungsverfahrens
Fiktives KI-SymbolbildKI-generiert mit OpenAI · Herausgeber: Die Stadt Redaktion

Verfahrensgebiet des Bodenordnungsverfahrens wird angepasst

Im Bodenordnungsverfahren „Wittenhagen“ ist die 4. Änderung des Verfahrensgebietes beschlossen worden. Das teilt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern (StALU VP) in einer Bekanntmachung nach § 8 in Verbindung mit § 6 Flurbereinigungsgesetz mit.

Betroffen ist das Verfahren im Landkreis Vorpommern-Rügen. Die Änderung erfolgt durch den Ausschluss mehrerer Flurstücke. Die Größe der auszuschließenden Fläche beträgt insgesamt 63,6523 Hektar.

Diese Flächen werden aus dem Verfahren ausgeschlossen

  • Stadt Grimmen, Gemarkung Stoltenhagen, Flur 1: Flurstücke 157/2, 165/2, 166/2, 167/2, 171/2, 173/2, 174/2, 175/2, 176/2, 182/4, 185/4 und 197/2
  • Gemeinde Wittenhagen, Gemarkung Abtshagen, Flur 3: Flurstücke 5/12 und 5/13
  • Gemeinde Elmenhorst, Gemarkung Bookhagen, Flur 1: Flurstück 34/2

Begründung für die Änderung

Nach Angaben der Behörde wurden die in vorangegangenen Änderungsbeschlüssen zugezogenen Flurstücke geteilt. Die für die Flurneuordnung nicht relevanten Flurstücke sollen nun ausgeschlossen werden. Als Ziel wird die Arrondierung des Verfahrensgebietes genannt.

Einsicht in Karte und Abgrenzung

Die ausgeschlossenen Flächen sind in der beiliegenden Karte rot dargestellt, angrenzend an das aktuelle Verfahrensgebiet, das orange markiert ist.

Die genaue Abgrenzung nach Flurstücken kann beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Badenstraße 18, 18439 Stralsund, im Raum 425 eingesehen werden. Die Einsicht ist innerhalb von zwei Wochen möglich, gerechnet vom ersten Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung.

  • Montag bis Dienstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
  • Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr

Widerspruch möglich

Gegen den Beschluss kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Dieser ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern mit Sitz in Stralsund oder bei dessen Außenstelle mit Sitz in Ueckermünde einzulegen.

Die Bekanntmachung trägt das Aktenzeichen 33254-5433.31. Sie wurde unter der Nummer B 679 veröffentlicht. Das Datum der Meldung ist der 20. Juli 2026, der Beschluss datiert auf den 14. Juli 2026.

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