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Betreff: PM: Öffentliche Bekanntmachung der Allgemeinverfügung zur teilweisen Freistellung von den Anforderungen des Nachweisverfahrens nach § 26 Abs. 1 S. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 und § 10 Abs. 1 der Nachweisverordnung
Öffentliche Bekanntmachung der Allgemeinverfügung zur teilweisen Freistellung von den Anforderungen des Nachweisverfahrens nach
§ 26 Abs. 1 S. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 und § 10 Abs. 1 der Nachweisverordnung
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte hat aufgrund des § 26 Abs. 1 S. 1 der Nachweisverordnung (NachwV) in Verbindung mit § 3 Nr. 1 der Verordnung über die Zuständigkeit der Abfallbehörden (AbfZustVO) M-V für den Bereich der Abfallwirtschaft auf Antrag der REMONDIS MEDISON GmbH mit Datum vom 11.09.2025 eine Allgemeinverfügung erlassen.
STALU MS - Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte
Nr.: PM 47/25 - 29.09.2025
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte hat aufgrund des § 26 Abs. 1 S. 1 der Nachweisverordnung (NachwV) in Verbindung mit § 3 Nr. 1 der Verordnung über die Zuständigkeit der Abfallbehörden (AbfZustVO) M-V für den Bereich der Abfallwirtschaft auf Antrag der REMONDIS MEDISON GmbH mit Datum vom 11.09.2025 eine Allgemeinverfügung erlassen.
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