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Betreff: PM: Öffentliche Bekanntmachung der Allgemeinverfügung zur teilweisen Freistellung von den Anforderungen des Nachweisverfahrens nach § 26 Abs. 1 S. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 und § 10 Abs. 1 der Nachweisverordnung

Öffentliche Bekanntmachung der Allgemeinverfügung zur teilweisen Freistellung von den Anforderungen des Nachweisverfahrens nach § 26 Abs. 1 S. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 und § 10 Abs. 1 der Nachweisverordnung Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte hat aufgrund des § 26 Abs. 1 S. 1 der Nachweisverordnung (NachwV) in Verbindung mit § 3 Nr. 1 der Verordnung über die Zuständigkeit der Abfallbehörden (AbfZustVO) M-V für den Bereich der Abfallwirtschaft auf Antrag der REMONDIS MEDISON GmbH mit Datum vom 11.09.2025 eine Allgemeinverfügung erlassen. STALU MS - Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte Nr.: PM 47/25 - 29.09.2025 Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte hat aufgrund des § 26 Abs. 1 S. 1 der Nachweisverordnung (NachwV) in Verbindung mit § 3 Nr. 1 der Verordnung über die Zuständigkeit der Abfallbehörden (AbfZustVO) M-V für den Bereich der Abfallwirtschaft auf Antrag der REMONDIS MEDISON GmbH mit Datum vom 11.09.2025 eine Allgemeinverfügung erlassen. Lesen Sie hier die ganze Meldung (8067 Zeichen, 1 Anhang): https://www.stalu-mv.de/Bekanntmachungen/?id=214596&processor=processor.sa.pressemitteilung&sa.pressemitteilung.sperrfrist=alle