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Betreff: Rostock legt ersten Nachtragshaushalt für 2026 vor: Voraussetzungen für Maßnahmen aus "MV Plan 2035" - Geplantes Haushaltsergebnis bleibt unverändert
Pressemitteilung
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Rostock legt ersten Nachtragshaushalt für 2026 vor
Voraussetzungen für Maßnahmen aus "MV Plan 2035" - Geplantes
Haushaltsergebnis bleibt unverändert
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock legt der Bürgerschaft den
ersten Nachtragshaushalt für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 vor. Die
Beschlussfassung ist für den 11. November 2026 vorgesehen. Zuvor beraten
die zuständigen Fachausschüsse über die Vorlage.
Voraussetzungen für Maßnahmen aus „MV Plan 2035“
Der Nachtragshaushalt schafft die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen,
um die für Rostock vorgesehenen Maßnahmen aus dem Sondervermögen „MV
Plan 2035“ noch im laufenden Haushaltsjahr ordnungsgemäß und
fristgerecht umzusetzen. In den kommenden Jahren erhält Rostock aus dem
MV Plan 2035 insgesamt 83,1 Mio. Euro. Die finanziellen Mittel werden
insbesondere für den Schulbereich, für die Verkehrsinfrastruktur und die
Bereiche Sport und Kultur zur Verfügung gestellt.
Mit dem Nachtragshaushalt reagiert die Stadt zudem auf weitere
Veränderungen seit der ursprünglichen Haushaltsplanung. Insbesondere
in den Bereichen Personal, Jugend und Soziales werden zusätzliche Mittel
benötigt. Gleichzeitig entwickeln sich die Gewerbesteuereinnahmen besser
als erwartet. Weitere Landeszuweisungen tragen ebenfalls dazu bei, die
gestiegenen Ausgaben auszugleichen.
„Die finanzielle Situation der Kommunen hat sich im Laufe dieses Jahres
nicht verbessert. Das gilt auch für unsere Stadt. Bund und Länder sind
aufgefordert, bei allen ihren Entscheidungen stets auch die kommunale
Ebene zu berücksichtigen. Sonst werden die Schuldenberge der Städte und
Gemeinden weiter wachsen“, so Oberbürgermeisterin Eva-Maria Kröger.
Zusätzliche Ausgaben werden aufgefangen
Das geplante Haushaltsergebnis für 2026 bleibt unverändert. Das
ursprünglich veranschlagte Defizit in Höhe von 36,8 Mio. Euro im
Ergebnishaushalt und 58,6 Mio. Euro im Finanzhaushalt besteht damit
fort, eine zusätzliche Verschlechterung wird jedoch vermieden.
Finanzsenator Dr. Chris von Wrycz Rekowski erklärt: „Wir haben in
diesem Jahr höhere Einnahmen, aber eben auch höhere Ausgaben. Die
zusätzlichen Einnahmen helfen uns, die gestiegenen Kosten
aufzufangen. Das ist zunächst eine gute Nachricht, denn unser geplantes
Defizit wird dadurch nicht größer. Es zeigt aber auch, wie wenig
finanziellen Spielraum wir inzwischen haben. Jeder zusätzliche Euro wird
an anderer Stelle bereits gebraucht. Deshalb bleibt es unsere Aufgabe,
weiter konsequent an einer Verbesserung unserer Haushaltslage zu
arbeiten.“
Gewerbesteuereinnahmen über dem Haushaltsansatz
Nach aktuellem Stand werden Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von rund
180,87 Millionen Euro erwartet. Damit liegen sie etwa 20 Millionen Euro
über dem ursprünglichen Haushaltsansatz.
Die Mehreinnahmen werden insbesondere benötigt, um zusätzliche
Aufwendungen in den Bereichen Personal, Jugend und Soziales zu decken.
Hinzu kommen weitere Landeszuweisungen für Aufgaben im sozialen
Bereich.
Weiterer Nachtragshaushalt für 2027 möglich
Auch für das Haushaltsjahr 2027 zeichnet sich Anpassungsbedarf ab. Wie
umfangreich dieser ausfallen wird, lässt sich derzeit noch nicht
verlässlich beurteilen.
Die Stadtverwaltung will daher zunächst die weitere Entwicklung der
Einnahmen und Ausgaben abwarten. Auf dieser Grundlage soll anschließend
ein gesonderter Nachtragshaushalt für 2027 vorbereitet werden.
Beschlussvorlage Nr. 2026/BV/1888
„1. Nachtragshaushaltssatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
für die Haushaltsjahre 2026/2027“
https://ksd.rostock.de/bi/vo020?VOLFDNR=1030950&refresh=false
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Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Die Oberbürgermeisterin
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