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Betreff: PM: Neue Vorgaben für den Apothekennotdienst ab 1. Januar 2026
Neue Vorgaben für den Apothekennotdienst ab 1. Januar 2026
SM - Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport
Nr.: 302 - 24.11.2025
„Nacht- und Notdienst sind Gemeinwohlaufgaben, die ausschließlich Vor-Ort-Apotheken erbringen. Deren Zahl sinkt seit Jahren in einem besorgniserregenden Ausmaß. Der Rückgang der Apothekenzahl führt auch zu einer Änderung der Versorgungsdichte im Nacht- und Notdienst.“ Der Vizepräsident der Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern, Marco Bubnick nennt damit den wesentlichen Grund, warum ab 1. Januar 2026 in Mecklenburg-Vorpommern neue Regeln für den Notdienst in Apotheken gelten werden.
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https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/sm/Service/Presse?id=216037&processor=processor.sa.pressemitteilung&sa.pressemitteilung.sperrfrist=alle