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Betreff: PM: Neue Vorgaben für den Apothekennotdienst ab 1. Januar 2026

Neue Vorgaben für den Apothekennotdienst ab 1. Januar 2026 SM - Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Nr.: 302 - 24.11.2025 „Nacht- und Notdienst sind Gemeinwohlaufgaben, die ausschließlich Vor-Ort-Apotheken erbringen. Deren Zahl sinkt seit Jahren in einem besorgniserregenden Ausmaß. Der Rückgang der Apothekenzahl führt auch zu einer Änderung der Versorgungsdichte im Nacht- und Notdienst.“ Der Vizepräsident der Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern, Marco Bubnick nennt damit den wesentlichen Grund, warum ab 1. Januar 2026 in Mecklenburg-Vorpommern neue Regeln für den Notdienst in Apotheken gelten werden. Lesen Sie hier die ganze Meldung (3511 Zeichen, 1 Anhang): https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/sm/Service/Presse?id=216037&processor=processor.sa.pressemitteilung&sa.pressemitteilung.sperrfrist=alle