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Betreff: PM: Viertes Gesetz zur Änderung des Dauergrünlanderhaltungsgesetzes (DGErhG)
Viertes Gesetz zur Änderung des Dauergrünlanderhaltungsgesetzes (DGErhG)
LM - Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt
Nr.: 041/2026 - 24.02.2026
Am 01.03.2026 tritt das vierte Gesetz zur Änderung des Dauergrünlanderhaltungsgesetzes in Kraft. Ziel sei es, zu entbürokratisieren, Landwirtschaftsbetriebe zu entlasten und Klarheit hinsichtlich einiger Tatbestände zu schaffen, erklärt Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus:
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