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Betreff: Kleingartenfonds: Anträge für 2027 bis Jahresende möglich
Pressemitteilung
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Kleingartenfonds: Anträge für 2027 bis Jahresende möglich
Die Gartenparzelle ist verwaist, die Laube nicht mehr nutzbar oder
Asbest belastet und anstelle von Obst und Gemüse wuchern seit Jahren nur
noch Brombeeren. Solche Ecken gibt es in manchen Rostocker
Kleingartenanlagen. Der Kleingartenfonds der Hanse- und
Universitätsstadt Rostock soll unter anderem helfen, solche Gärten
wieder nutzbar zu machen. Kleingärtner-Organisationen können jetzt
Anträge auf Förderung für das kommende Jahr stellen. Insgesamt
100.000 Euro stehen im Fonds für 2027 zur Verfügung. Die Antragsfrist
endet am 31. Dezember 2026.
Antragsberechtigt sind Kleingärtner-Organisationen im Sinne des
Bundeskleingartengesetzes mit Sitz und Vereinsgebiet in Rostock.
Gefördert werden Projekte mit bis zu 10.000 Euro brutto pro Jahr. Der
Verein trägt mindestens 20 Prozent der Gesamtkosten selbst. Das kann
auch durch eigene Arbeit geschehen, die mit höchstens 15 Euro pro Stunde
angesetzt wird.
Die Förderung ist breit angelegt. Sie reicht von der Sanierung
leerstehender Parzellen samt Abriss verfallener Lauben und
Müllbeseitigung über das Teilen großer Parzellen ab 400 Quadratmetern
bis zu neuen Gemeinschaftsflächen und Spielplätzen. Auch
Verkehrssicherungsmaßnahmen, ökologische Aufwertungen und
öffentlichkeitswirksame Aktionstage kommen infrage.
Dem Antrag sind unter anderem eine Projektbeschreibung, ein maximal
drei Monate alter Kostenvoranschlag sowie Erklärungen zur Finanzierung
beizufügen. Außerdem muss der Verein erklären, dass mit dem Projekt noch
nicht begonnen wurde. Der Antrag ist schriftlich beim Amt für Stadtgrün,
Naturschutz und Friedhofswesen einzureichen. Das Antragsformular, die
„Kleingartenförderrichtlinie HRO“ und alle weiteren Unterlagen stehen
auf der Internetseite des Amtes für Stadtgrün, Naturschutz und
Friedhofswesen zum Download bereit. Über die Anträge entscheidet das Amt
nach Anhörung des Kleingartenbeirats. Ein Rechtsanspruch auf Förderung
besteht nicht.
Der Kleingartenfonds geht auf das Kleingartenentwicklungskonzept „Grüne
Welle – Stadtgarten Rostock“ zurück, das die Bürgerschaft im Dezember
2023 beschlossen hatte. Die Richtlinie zur Förderung trat im Juli 2026
offiziell in Kraft.
Link:
https://Rathaus.Rostock.de/Service/aemter/Amt_fuer_stadtgruen_Naturschutz_und_Friedhofswesen/kleingaerten/252155
Kurz-Link:
https://bit.ly/4z2srB5
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