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Betreff: Hellingkran ist stabilisiert – Gefahrenbereich kann verkleinert werden
Pressemitteilung
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Hellingkran ist stabilisiert – Gefahrenbereich kann verkleinert werden
Bewohnerinnen und Bewohner der Häuser Hellingstraße 4 bis 6 können in
ihre Wohnungen zurückkehren
Die Sicherungsarbeiten am beschädigten Hellingkran auf dem Gelände der
früheren Neptunwerft kommen voran. Der Kran konnte stabilisiert werden
und steht sicher. Dank der günstigen Witterungsverhältnisse und der
professionellen Zusammenarbeit aller beteiligten Unternehmen und
Experten konnten die Arbeiten schneller als zunächst erwartet
vorangebracht werden. Unter anderem wurden die Seile für den Drucklenker
erneuert sowie zusätzliche Klemmen und Kettenzüge zur Sicherung
angebracht. Die Krane sorgen für eine doppelte Absicherung.
Damit kann der bisherige Gefahrenbereich jetzt deutlich verkleinert
werden. Für die Wohngebäude Hellingstraße 4 bis 6 besteht keine
unmittelbare Gefahr mehr. „Wir haben einen sicheren Zwischenstand
erreicht. Daher können die betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner nun
wieder in ihre Wohnungen zurückkehren“, so Senator Dr. Chris von Wrycz
Rekowski. Lediglich die nach Westen gerichteten Balkone und Loggien des
Hauses Nr. 4 dürfen vorsorglich noch nicht genutzt werden.
Der unmittelbare Arbeitsbereich muss abgesperrt bleiben. Dazu gehören
insbesondere der Bereich auf der Rückseite der Gebäude, das Haus
Hellingstraße 3 mit seinen Gewerbeeinheiten sowie die gesamte
Tiefgarage.
Bevor weitere Reparaturarbeiten in Auftrag gegeben werden können, wird
der aktuelle Bauwerkszustand durch Experten geprüft. Arbeiten werden
gegebenenfalls auch in den Nachtstunden fortgesetzt. Dabei sind
zeitweise Licht- und Lärmbelastungen im unmittelbaren Umfeld möglich.
Wann auch das Haus Hellingstraße 3 mit seinen Gewerbeeinheiten wieder
freigegeben werden kann, hängt vom weiteren Verlauf der Arbeiten ab.
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