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Betreff: PM I Informationen zur Landtagswahl
PRESSEMITTEILUNG 27.08.2026
Informationen zur Landtagswahl am 20. September 2026
Rund 17.000 Bürgerinnen und Bürger der Stadt Waren (Müritz) und der
stadtzugehörigen Ortsteile sind am Sonntag, 20. September 2026, zur Wahl
des Landtages Mecklenburg-Vorpommern aufgerufen.
Wahlberechtigt sind Deutsche im Sinne des Grundgesetzes, die am Wahltag
das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 37 Tagen in
Mecklenburg-Vorpommern nach dem Melderegister ihre Wohnung, bei mehreren
Wohnungen ihre Hauptwohnung haben oder sich, ohne eine Wohnung zu haben,
sonst gewöhnlich dort aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen
sind.
Die Wahlbenachrichtigungen werden bis spätestens Samstag, 29. August
2026, zugestellt. Wer bis zu diesem Zeitpunkt keine Wahlbenachrichtigung
erhalten hat, aber davon ausgeht, wahlberechtigt zu sein, sollte sich
unverzüglich bei der Gemeindewahlbehörde der Stadt Waren (Müritz)
melden. Diese ist unter der Telefonnummer 03991 177-318 sowie per E-Mail
an •••@••• erreichbar.
Wahlberechtigte haben die Möglichkeit, das Wählerverzeichnis einzusehen
und die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu ihrer Person
eingetragenen Daten zu überprüfen. Das Wählerverzeichnis für die
Landtagswahl liegt vom 31. August bis zum 4. September 2026 im
Bürgerbüro der Stadt Waren (Müritz), Zum Amtsbrink 1, zu den
Öffnungszeiten des Bürgerbüros zur Einsichtnahme bereit.
Für die Landtagswahl werden im Stadtgebiet 16 Urnenwahlbezirke
eingerichtet. Welchem Wahlbezirk die jeweilige Person zugeordnet ist,
geht aus der Wahlbenachrichtigung hervor. Zusätzlich werden vier
Briefwahlbezirke gebildet.
Wer seine Stimme nicht persönlich im Wahllokal abgeben möchte, kann die
Briefwahl nutzen. Der hierfür erforderliche Wahlschein kann bis Freitag,
18. September 2026, 12:00 Uhr, bei der Gemeindewahlbehörde beantragt
werden. Der Antrag kann schriftlich, elektronisch oder persönlich
gestellt werden. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. Das
entsprechende Antragsformular befindet sich auf der Rückseite der
Wahlbenachrichtigung. In gesetzlich bestimmten Ausnahmefällen,
insbesondere bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, ist eine
Antragstellung noch am Wahltag bis 15:00 Uhr möglich.
Wer die Briefwahl persönlich vor Ort durchführen möchte, kann ab
Montag, 31. August 2026, das Briefwahlbüro im Bürgerbüro der
Stadtverwaltung Waren (Müritz) nutzen. Dieses ist bis einschließlich
Freitag, 18. September 2026, 12:00 Uhr, geöffnet. Für die persönliche
Briefwahl sollten ein gültiges Ausweisdokument und nach Möglichkeit die
Wahlbenachrichtigung mitgebracht werden.
Bei der Briefwahl per Post ist darauf zu achten, dass der Wahlbrief
rechtzeitig zurückgesendet wird. Er muss spätestens am Sonntag, 20.
September 2026, um 18:00 Uhr bei der auf dem Wahlbrief angegebenen
Stelle eingegangen sein. Entscheidend ist der rechtzeitige Eingang des
Wahlbriefes.
Die Gemeindewahlbehörde weist darauf hin, dass es bei der Briefwahl an
Ort und Stelle zu einem erhöhten Besucheraufkommen und damit zu
Wartezeiten im Bürgerbüro kommen kann. Die Stadtverwaltung bittet
hierfür um Verständnis und empfiehlt, ausreichend Zeit mitzubringen.
Weitere Einzelheiten können der Bekanntmachung über das Recht auf
Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von
Wahlscheinen für die Wahl zum Landtag Mecklenburg-Vorpommern am 20.
September 2026 in der Gemeinde Stadt Waren (Müritz) vom 19. August 2026
unter www.waren-mueritz.de/de/de/stadtpolitik-gremien/wahlen entnommen
werden.
Ich bedanke mich für Ihre Unterstützung und Veröffentlichung in Ihren
Medien. Anliegend sende ich Ihnen die Pressemitteilung sowie ein Bild
für diese Veröffentlichung.
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