Bilanz der Ausländerbehörde Schwerin zum Chancen-Aufenthaltsrecht

Von 115 Antragstellern erhielten 17 ein gesichertes Bleiberecht; 69 Aufenthaltserlaubnisse wurden erteilt, 22 Anträge abgelehnt, 8 Fälle sind noch offen

Die Ausländerbehörde der Landeshauptstadt Schwerin hat eine vorläufige Bilanz zum Ende des Chancen-Aufenthaltsrechts gezogen. Nach Angaben der Stadt haben bislang 17 von 115 Antragstellern ein gesichertes Bleiberecht erhalten.

Das Chancen-Aufenthaltsrecht war Ende 2022 eingeführt worden. Es richtete sich an Menschen, die seit mehreren Jahren mit einer Duldung in Deutschland lebten und nicht straffällig geworden sind. Sie konnten damit die Voraussetzungen für ein längerfristiges Bleiberecht erfüllen, etwa durch die Klärung ihrer Identität, die Erfüllung von Passpflichten oder die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts.

Mit einer auf 18 Monate befristeten Aufenthaltserlaubnis erhielten die Betroffenen die Möglichkeit, uneingeschränkt eine Beschäftigung aufzunehmen und Integrationskurse zu besuchen. Nach Angaben der Stadt bot die Regelung vor allem Personen mit Duldung aufgrund ungeklärter Identität erstmals die Chance, einen Identitätsnachweis aus einem gesicherten Aufenthaltstitel heraus zu erbringen.

115 Anträge in Schwerin

In Schwerin wurden insgesamt 115 Anträge gestellt. Davon erhielten 69 Personen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104c Aufenthaltsgesetz für 18 Monate. Acht Fälle sind nach Angaben der Stadt noch in Prüfung.

22 Anträge wurden abgelehnt, weil die gesetzlichen Voraussetzungen nicht vorlagen. In 16 Fällen erledigte sich das Verfahren, weil zwischenzeitlich ein anderer Aufenthaltstitel erteilt wurde oder der Antrag zurückgezogen wurde.

Der zuständige Beigeordnete Silvio Horn erklärte: „Die zeitlich befristete Regelung hat auch in Schwerin Menschen eine realistische Perspektive eröffnet, ihren Aufenthalt in Deutschland zu legalisieren. Diese Möglichkeit war an klare Voraussetzungen geknüpft, die sie durch aktive Mitwirkung erfüllen mussten“.

17 Personen mit Anschluss-Aufenthaltstitel

Nach der Schweriner Bilanz haben bislang 17 Personen die Frist von eineinhalb Jahren erfolgreich genutzt und einen Anschluss-Aufenthaltstitel erhalten. Dabei handelt es sich um drei Personen aus dem Iran, drei aus Somalia, jeweils zwei aus Armenien, Belarus und der Russischen Föderation sowie jeweils eine Person aus Algerien, Burkina Faso, China, dem Irak und Vietnam.

Für 31 Personen besteht das Chancen-Aufenthaltsrecht derzeit noch fort, weil das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist. 26 Personen konnten das Verfahren nicht positiv für sich abschließen.

Silvio Horn sagte dazu: „Die Zahlen zeigen, dass der Chancen-Aufenthalt kein Automatismus für ein Bleiberecht war und das Aufenthaltsrecht konsequent angewendet wurde, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt werden konnten“.

Keine neuen Anträge mehr möglich

Nach dem Auslaufen der gesetzlichen Regelung bearbeitet die Ausländerbehörde der Landeshauptstadt Schwerin die noch anhängigen Verfahren nach den geltenden Vorschriften weiter. Neue Anträge auf Erteilung eines Chancen-Aufenthaltsrechts können nicht mehr gestellt werden.

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