Briefwahllokal öffnet erneut
Zur Stichwahl am 26. April können Wähler im Schweriner Stadthaus wieder Briefwahlunterlagen beantragen oder direkt abstimmen.

Für die Stichwahl am 26. April öffnet das Briefwahllokal im BürgerBüro des Stadthauses am Donnerstag, dem 16. April, erneut seine Türen. Damit wird Wählerinnen und Wählern die Möglichkeit gegeben, ihre Briefwahl für den zweiten Wahlgang direkt vor Ort zu erledigen.
Briefwahl für die Stichwahl wieder möglich
Im Mittelpunkt der Mitteilung steht die Organisation der Briefwahl für die anstehende Stichwahl um das Amt des Oberbürgermeisters. Wer bereits beim ersten Wahlgang am 12. April 2026 per Briefwahl teilgenommen hat, erhält automatisch einen neuen Wahlschein nach Hause. Ein gesonderter Antrag ist dafür nicht notwendig. Die Stadt bittet in diesem Zusammenhang darum, die Zustellung der Briefwahlunterlagen abzuwarten.
Auch für alle anderen Wahlberechtigten besteht ab dem 16. April 2026 die Möglichkeit, die Briefwahl zu nutzen. Darüber hinaus können auch diejenigen, die im ersten Wahlgang direkt im Wahllokal gewählt haben, für die Stichwahl zur Briefwahl wechseln.
So können Unterlagen beantragt oder Stimmen abgegeben werden
Für die Teilnahme an der Briefwahl stehen mehrere Wege offen. Die Briefwahlunterlagen können über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung oder per E-Mail an [email protected] beantragt werden. Außerdem ist es möglich, im Briefwahllokal im Stadthaus direkt die Stimme abzugeben.
Das Briefwahllokal bietet dafür feste Öffnungszeiten:
Zahlen zur Hauptwahl
Zur Hauptwahl wurden insgesamt 14.254 Briefwahlunterlagen beantragt. Davon nutzten 2.650 Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, direkt im Briefwahllokal zu wählen.
Amtliches Wahlergebnis wird öffentlich festgestellt
Bevor die Stichwahl stattfindet, wird das amtliche Wahlergebnis des Wahlgangs vom 12. April 2026 öffentlich festgestellt. Der Wahlausschuss der Landeshauptstadt tagt dafür am Mittwoch um 14:30 Uhr unter Vorsitz von Stadtwahlleiterin Juliane Rickert im Raum 1.029 des Stadthauses.
Die Stichwahl ist notwendig, weil im ersten Wahlgang keiner der Kandidaten die absolute Mehrheit der Stimmen erreichen konnte. Damit entscheidet der zweite Wahlgang am Sonntag, dem 26. April, über den neuen Oberbürgermeister.
Wichtige Eckpunkte im Überblick
Damit laufen die Vorbereitungen für den zweiten Wahlgang in Schwerin bereits auf Hochtouren. Für die Wahlberechtigten bleibt die Teilnahme per Briefwahl ebenso möglich wie die Abgabe der Stimme im Stadthaus.
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