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Fundbüro Schwerin: Häufig abgegebene Gegenstände im Sommer

Wie Verluste gemeldet werden und welche Regeln für Finderinnen und Finder gelten

In den Sommermonaten werden im Fundbüro der Landeshauptstadt Schwerin besonders häufig liegengebliebene Gegenstände abgegeben. Wie die Stadt mitteilt, gehen persönliche Dinge unter anderem beim Sonnenbaden am Strand, bei Picknicks im Schlossgarten, auf Stadtfesten oder bei Open-Air-Veranstaltungen verloren. Das Fundbüro im Stadthaus ist in solchen Fällen eine wichtige Anlaufstelle für Menschen, die etwas vermissen oder gefunden haben.

Verlust möglichst schnell melden

Wer einen Gegenstand verloren hat, sollte den Verlust nach Angaben der Stadt möglichst zeitnah melden. Eine möglichst genaue Beschreibung des gesuchten Gegenstandes erhöht demnach die Chance, dass er seiner Eigentümerin oder seinem Eigentümer schnell wieder zugeordnet werden kann.

Außerdem verweist die Landeshauptstadt auf das virtuelle deutschlandweite Fundbüro. Dort kann online recherchiert werden, ob ein gesuchter Gegenstand bereits abgegeben wurde. Weitere Informationen und den Online-Service nennt die Stadt unter dem Angebot „Fundsachen online suchen und Verlust melden“.

Finder müssen Funde anzeigen

Auch Finderinnen und Finder sind nach Angaben der Stadt in der Pflicht. Wer einen Gegenstand mit einem Wert von mehr als 10 Euro findet, muss den Fund unverzüglich anzeigen. Das ist per E-Mail oder persönlich im Fundbüro im Stadthaus möglich.

Die Stadt teilt weiter mit, dass Fundsachen dort in der Regel mindestens sechs Monate aufbewahrt werden.

Anspruch auf Finderlohn möglich

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht für Finderinnen und Finder nach den gesetzlichen Vorschriften Anspruch auf einen Finderlohn. Meldet sich keine Eigentümerin oder kein Eigentümer, kann zudem ein Eigentumserwerb in Betracht kommen.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Fundbüro, zu den Öffnungszeiten sowie zum Ablauf einer Fund- oder Verlustanzeige bietet die Landeshauptstadt Schwerin unter dem Internetangebot „Fundsachen melden und Nachfrage stellen“ an.

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