Klare Mehrheit für Erhalt der Grünfläche in Lankow
92,9 % stimmen beim Bürgerentscheid gegen Verkauf – Spielplatz bleibt öffentlich zugänglich
Der Bürgerentscheid zur Zukunft der Park- und Spielplatzfläche an der Kieler Straße im Stadtteil Lankow hat ein klares Ergebnis hervorgebracht: Die große Mehrheit der Teilnehmenden spricht sich für den Erhalt aus. Damit bleibt das Grundstück im Besitz der Stadt und der Spielplatz sowie der angrenzende Park werden nicht an einen Investor verkauft.
Starke Beteiligung an Briefabstimmung
Insgesamt wurden 34.267 Abstimmungsbriefe für den ausschließlich per Brief durchgeführten Bürgerentscheid zugelassen. Zur Abstimmung stand die Frage, ob das Grundstück an der Kieler Straße weiterhin im städtischen Eigentum verbleiben, also nicht verkauft und als Park- und Spielplatz erhalten werden solle.
Die Bürgerinnen und Bürger konnten mit einem klaren "Ja" oder "Nein" ihre Position zur Zukunft der Fläche einbringen.
Vorläufige Ergebnisse im Überblick
Künftige Schritte und rechtliche Konsequenzen
Der Abstimmungsausschuss wird am 29. Januar 2026 in einer öffentlichen Sitzung im Stadthaus das amtliche Endergebnis feststellen. Bis dahin gelten die vorläufigen Zahlen, die jedoch bereits Klarheit über den Ausgang des Entscheids schaffen.
Mit dem erfolgreichen Bürgerentscheid wird auch der vorherige Beschluss der Stadtvertretung über den Verkauf der Fläche an einen Investor aufgehoben. Das Stadtteilpark-Gelände bleibt somit städtisch und weiterhin öffentlich zugänglich.
Bedeutung für die Stadtgesellschaft
Der Bürgerentscheid zeigt eine hohe Beteiligung und ein klares Votum zugunsten des Erhalts von Grünflächen und Spielmöglichkeiten im Stadtgebiet. Insbesondere für Familien und Anwohnende ist der Spielplatz an der Kieler Straße ein wichtiger Bestandteil des nachbarschaftlichen Lebens.
Weitere Informationen zum Abstimmungsergebnis
Die endgültige Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Abstimmungsausschuss ist ein formaler Schritt, der den erfolgreichen Bürgerentscheid abschließt und die Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger verbindlich macht.
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