Mietspiegel Schwerin 2026: Mieten steigen um 9,1 %
Ab 1. Januar gilt der neue qualifizierte Mietspiegel mit Daten von 25.000 Wohnungen – ab 15. Januar verfügbar im BürgerBüro und online

Der Arbeitskreis Mietspiegel der Landeshauptstadt Schwerin hat einen neuen qualifizierten Mietspiegel für die Jahre 2026/2027 vorgestellt. Dieser wird ab dem 1. Januar 2026 rechtlich gültig und liefert sowohl Mietern als auch Vermietern eine fundierte und transparente Informationsgrundlage zum Schweriner Wohnungsmarkt. Damit löst er die bisherige Fassung 2024/2025 ab und bleibt für zwei Jahre verbindlich.
Starker Anstieg bei Neu- und Bestandsmieten
Der aktuelle Mietspiegel zeigt einen durchschnittlichen Anstieg der frei vereinbarten Mieten im gesamten Stadtgebiet um 9,1 Prozent gegenüber dem vorherigen Vergleichszeitraum. Im Untersuchungszeitraum vom 01.09.2019 bis 31.08.2025 wurden Daten von 25.331 Mietwohnungen ausgewertet, darunter 13.275 Erhöhungen von Bestandsmieten und 12.056 Neuvereinbarungen.
Diese umfangreiche Datengrundlage bildet einen ausgewogenen Querschnitt durch Bestands- und Neumieten und gilt als solide Basis für die Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Die Mitglieder des Arbeitskreises Mietspiegel betonen: „Der Mietspiegel 2026/2027 bildet den Schweriner Wohnungsmarkt transparent ab und weist die ortsüblichen Vergleichsmieten nachvollziehbar aus. Als Instrument zur Vermeidung von Mietstreitigkeiten hat er sich bestens bewährt.“
Die Mietpreise variieren weiterhin stark je nach Art, Größe, Lage und energetischer Beschaffenheit der Wohnung. Im Mittelwert bewegen sich die Kaltmieten in Schwerin zwischen 4,95 und 11,65 Euro pro Quadratmeter.
Der höchste Wert ist mit 11,65 €/m² im Feld „F Altbau Modernisierung ab 2005 mit über 19 Ausstattungspunkten“ zu finden. Der niedrigste Wert von 4,95 €/m² betrifft Wohnungen der Baualtersklasse 3, Baujahr 1957 bis 1991, nicht modernisiert und über 100 m² groß.
Differenzierte Zuschläge und Abschläge
Im neu vorgelegten Mietspiegel werden zahlreiche Faktoren detailliert abgebildet, um Besonderheiten einzelner Wohnlagen und Ausstattungen gerecht zu werden:
Besondere Einflussfaktoren können im konkreten Mietobjekt auch außerhalb dieser festen Zuschläge berücksichtigt werden, sofern sie die ortsübliche Vergleichsmiete maßgeblich beeinflussen.
Neuerungen und solide Datengrundlage
Erstmals wurden alle Haus- und Wohnungseigentümer der Schweriner Innenstadt im Rahmen einer Briefaktion direkt angeschrieben. Die gute Beteiligung ermöglichte eine noch breitere Auswertung, insbesondere bei Neubauten und hochwertigen Altbauten. Zudem wurden die Kategorien „bis 19 Ausstattungspunkte“ und „über 19 Ausstattungspunkte“ erstmals differenziert ausgewiesen.
Aufgrund dieser soliden Datenbasis konnten 62 von 65 Tabellenfeldern mit ausreichend Informationen belegt werden. Nur acht Felder erfüllten mit weniger als 30 Datensätzen die Anforderungen an einen qualifizierten Mietspiegel nicht vollständig.
Einordnung und Bedeutung
Der qualifizierte Mietspiegel erscheint bereits zum sechsten Mal und wurde in den letzten 28 Jahren zu einem anerkannten Qualitätsprodukt, auch dank der hohen Beteiligung von Mietern und Vermietern.
Kristian Meier-Hedrich, Geschäftsführer der Wohnungsgesellschaft Schwerin, unterstreicht: „Der Mietspiegel bildet den Handlungsrahmen für die nachhaltige Entwicklung unseres Wohnungsbestandes und ist das Fundament für zukünftige Investitionen.“ Frank Gehrke, Abteilungsleiter bei der Schweriner Wohnungsgenossenschaft eG, ergänzt: „Er schafft eine verlässliche Grundlage, um moderate Erhöhungen sachlich begründen und für unsere Mitglieder verständlich machen zu können.“
Praktische Beispiele aus Stadtteilen
Werdervorstadt: Neubauwohnungen (Baualtersklasse 1A, bis 19 Ausstattungspunkte, bis 80 m²) kosten 9,20 €/m² (Spanne: 8,00–9,01 €/m²). Mit einem Zuschlag für den Stadtteil ergibt sich eine Vergleichsmiete von 10,60 €/m².
Krebsförden: Wohnungen aus den 1990er Jahren (1B, bis 80 m²) liegen bei 6,15 €/m² plus 0,50 €/m² Zuschlag für Balkon.
Mueßer Holz: Nicht modernisierte Wohnungen (bis 60 m²) kosten 5,15 €/m²; mit Zuschlag ergibt sich 5,35 €/m².
Schelfstadt: Sanierte Wohnungen bis 60 m² (Ausstattung 16–19 Punkte, Baualtersklasse 4E) liegen bei 7,80 €/m² plus Zuschläge für Balkon und Stadtteil, insgesamt 8,60 €/m².
Für Mieter und Vermieter: Zugang und Beratung
Der Mietspiegel steht ab 15. Januar im BürgerBüro des Stadthauses als Druckversion gegen eine Schutzgebühr von 1 Euro zur Verfügung. Online sind aktuelle, vorige Fassungen sowie die ausführliche Dokumentation zur Erstellung auf der offiziellen Webseite der Stadt verfügbar.
Eine detaillierte Beratung bieten der Mieterbund Umgebung e.V. und der Verein Haus & Grund Schwerin. Für die Erhebung des nächsten Mietspiegels 2028/2029 bittet der Arbeitskreis erneut um die Mithilfe von Mietern und Vermietern, insbesondere bei Neuvermietungen oder Mietanpassungen im Zeitraum 09/2021–08/2027.
Ein entsprechender Fragebogen steht zur Verfügung und kann online heruntergeladen werden.
Transparenz schafft Fairness am Wohnungsmarkt
Der fortlaufende Dialog zwischen Stadt, Mieter- und Vermieterverbänden bildet auch weiterhin das Fundament für einen transparenten und fairen Wohnungsmarkt in Schwerin.
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