Schiedsstelle Schwerin bietet Beratung im Stadthaus
Sprechstunde am 20. August 2026 von 17 bis 18 Uhr im Raum 4057 zur Schlichtung von Streitigkeiten
Schiedsstelle bietet am 20. August wieder Beratung im Stadthaus an
Die Schiedsstelle der Landeshauptstadt Schwerin bietet ihr nächstes Beratungsangebot am Donnerstag, 20. August 2026, an. Die Sprechstunde findet von 17 bis 18 Uhr im Stadthaus, Am Packhof 2 - 6, in Raum 4057 statt.
Grundsätzlich ist die Sprechstunde der Schiedsstelle in Schwerin an jedem dritten Donnerstag im Monat angesetzt. Bei Bedarf verhandelt die Schiedsstelle auch am Wochenende oder nach Feierabend.
Aufgabe der Schiedsstelle
Die Schiedsstelle hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Bürgerinnen und Bürgern untereinander oder auch mit Firmen, Vereinen oder sonstigen Einrichtungen zu schlichten. Ziel ist es, einen Vergleich herbeizuführen und damit den Rechtsfrieden wiederherzustellen.
Nach Angaben der Stadt bietet die Schiedsstelle mit Sitz im Stadthaus Schlichtungen in folgenden Fällen an:
- Nachbarschaftsstreitigkeiten und Lärmbelästigungen,
- Ärger wegen mangelhafter Reparaturen,
- Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen,
- Beleidigung oder Verleumdung,
- leichte Körperverletzung,
- Sachbeschädigung,
- Hausfriedensbruch.
Schnelle Einigung ohne Gericht
Die geschulten und neutralen Schiedsleute arbeiten ehrenamtlich. Sie sollen dazu beitragen, dass sich Bürgerinnen und Bürger ohne Einschaltung der Gerichte schnell und kostengünstig auf individuelle Lösungen einigen können.
Bei einigen nachbarrechtlichen und strafrechtlichen Streitigkeiten ist die Anrufung der Schiedsstelle nach den Angaben sogar zwingend vorgeschrieben, bevor Klage vor dem Gericht erhoben werden darf.
Nicht für alle Konflikte zuständig
Nicht in allen Fällen kann die Schiedsstelle tätig werden. Ausgeschlossen sind demnach unter anderem Unterhaltsforderungen, Streitigkeiten im Arbeitsrecht sowie Konflikte mit öffentlichen Institutionen.
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