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Schiedsstelle Schwerin: Konflikte ohne Gericht lösen

Am 18. Dezember bietet die Schiedsstelle im Stadthaus Beratung bei Nachbarschaftsstreit, leichter Körperverletzung und mehr

Von Redaktion Schwerin

Die Schiedsstelle der Landeshauptstadt Schwerin setzt sich engagiert für den Rechtsfrieden innerhalb der Stadtgesellschaft ein. Am 18. Dezember 2025 steht das nächste Beratungsangebot zur Verfügung, bei dem Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen und Vereine die Möglichkeit haben, ihre Streitigkeiten auf unkomplizierte Weise außergerichtlich zu klären.

Schlichtung statt Gerichtsverfahren

Das zentrale Anliegen der Schiedsstelle besteht darin, Konflikte zu schlichten, einen Vergleich herbeizuführen und damit zur Wiederherstellung des Rechtsfriedens beizutragen. Die ehrenamtlichen, neutralen Schiedsleute bringen ihre geschulte Expertise ein, um in einer Vielzahl von Situationen konstruktive Lösungen zu ermöglichen – oftmals schneller und kostengünstiger als es bei gerichtlichen Auseinandersetzungen der Fall wäre.

Wann hilft die Schiedsstelle?

  • Nachbarschaftsstreitigkeiten
  • Lärmbelästigungen
  • Ärger wegen mangelhafter Reparaturen
  • Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen
  • Beleidigungen oder Verleumdungen
  • Leichte Körperverletzung
  • Sachbeschädigungen und Hausfriedensbruch
  • In spezifischen zivilrechtlichen und strafrechtlichen Auseinandersetzungen ist die Anrufung der Schiedsstelle sogar gesetzlich vorgeschrieben, bevor eine Klage vor Gericht erhoben werden darf.

    Wer kann das Angebot nutzen?

    Bürgerinnen und Bürger von Schwerin sowie Firmen, Vereine und sonstige Einrichtungen haben die Möglichkeit, die Schiedsstelle in Anspruch zu nehmen. Nicht geschlichtet werden jedoch Fälle aus dem Bereich des Unterhaltsrechts, Arbeitsrechts oder bei Konflikten mit öffentlichen Institutionen.

    Sprechzeiten und Erreichbarkeit

    Die Sprechstunde findet regelmäßig jeden dritten Donnerstag im Monat im Stadthaus, Packhof 2-6, Raum 4057, von 17 bis 19 Uhr statt. Bei besonderem Bedarf können Verhandlungen auch am Wochenende oder nach Feierabend geführt werden.

    title="Schiedsstelle der Landeshauptstadt Schwerin"

    subtitle="Stadthaus, Packhof 2-6, Raum 4057 – Sprechzeiten: Jeden 3. Donnerstag im Monat, 17–19 Uhr"

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    Die Schiedsstelle bietet so eine wertvolle Alternative zum gerichtlichen Streit – bürgernah, lösungsorientiert und barrierefrei für alle Beteiligten in Schwerin.

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