Schwerin will Wasserverbandsbeiträge künftig über die Grundsteuer erheben
Die Landeshauptstadt Schwerin will die Beiträge an den Wasser- und Bodenverband ab 2027 nicht mehr gesondert auf Grundstückseigentümer umlegen. Stattdessen soll die Finanzierung über eine geringfügige Erhöhung der Grundsteuer B erfolgen.
Die jährlichen Verbandsbeiträge liegen bei etwa 315.000 Euro. Bislang berechnet die Stadt den Anteil für die Grundstückseigentümer nach einer eigenen Methode. Das neue Landeswasserrecht schreibt ab 2027 eine differenzierte Bemessung nach Grundstücksgröße und Nutzungsart sowie teilweise nach dem Versiegelungsgrad vor. Die Stadt hält das dafür nötige Verfahren für zu aufwendig.
Die Verwaltung schlägt vor, den Hebesatz der Grundsteuer B um zwölf Prozentpunkte anzuheben. Das entspreche etwa zwei Prozent der derzeitigen Grundsteuer. Nach Darstellung der Stadt soll sich dadurch die Gesamtbelastung für Zahlungspflichtige nicht verändern; zugleich entfielen aufwendige Berechnungen und einzelne Bescheide.
Finanzdezernent Silvio Horn erklärte, die Stadt könne angesichts ihrer Haushaltslage nicht auf die Einnahmen verzichten, wolle aber auch keine Kleinstbeträge mit gesonderten Bescheiden erheben. Der Vorschlag sollte am Dienstagabend in den Hauptausschuss der Stadtvertretung eingebracht werden. Über einen Beschluss der Stadtvertretung berichtet die Mitteilung nicht.
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