BarrierefreiheitEinfache Sprache
OstseeOrakel Logo
LandkreiseVeranstaltungen

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
  • KI-Hilfsmittel
  • Transparenzbericht
  • Unsere Quellen
  • Über uns
  • Styleguide

Verlag & Partner

  • Hessen App GmbH
  • dashdesign;
  • Die Stadt App
  • Die Mittelhessen-App
  • Herold News

Service

  • Kontakt
  • Problem melden
  • Werbung schalten
  • PUR-Abo & Kündigung

© 2026 Hessen App GmbH

Sprache wählen

Schwerin entscheidet über bezahlbaren Wohnraum

Hauptausschuss-Sitzung am 13. Januar mit wichtigen Themen wie sozialer Erhaltungssatzung und Medienentwicklungsplan

Von Redaktion Schwerin08.01.26, 12:32

Am Dienstag, den 13. Januar 2026, findet die nächste Sitzung des Hauptausschusses der Landeshauptstadt Schwerin statt. Beginn ist um 18:00 Uhr im Stadthaus, Am Packhof 2-6, Raum 1029. Die Sitzung verspricht eine Reihe wichtiger kommunalpolitischer Themen, die sowohl für die Stadtvertretung als auch für die Bürgerinnen und Bürger von Bedeutung sind.

Themen der Tagesordnung

Der Hauptausschuss befasst sich mit aktuellen und zukünftigen Schwerpunkten der Stadtentwicklung und -verwaltung. Zu den zentralen Beratungspunkten gehören:

  • Welterbebeirat Landeshauptstadt: Beratung über die Rolle und Ausgestaltung des Gremiums im Kontext des kulturellen Erbes.
  • Benutzungs- und Entgeltordnung Stadtbibliothek Schwerin: Überarbeitung und Anpassung der Regelungen für die Bibliotheksnutzung.
  • Medienentwicklungsplan 2025 bis 2029: Strategische Planung zur Weiterentwicklung der städtischen Medienlandschaft für die kommenden Jahre.
  • Fortschreibung Lärmaktionsplanung 2024: Aktualisierung der Maßnahmen zur Lärmreduzierung und Verbesserung der Lebensqualität.
  • Antrag der Stadtvertretung: „Erlass einer sozialen Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. Satz 1 Nr. 2 BauGB zur Sicherung bezahlbaren Wohnraums“. Dieser Punkt rückt die Frage nach bezahlbarem Wohnraum in das Zentrum der politischen Debatte.
  • Kurz erklärtsoziale Erhaltungssatzung

    Eine soziale Erhaltungssatzung ist eine spezielle Regelung nach dem Baugesetzbuch (§ 172 BauGB). Sie dient dazu, die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in bestimmten Gebieten zu schützen und Verdrängungsprozesse zu verhindern.

    Zugang zu weiteren Informationen

    Die vollständige Tagesordnung sowie weiterführende Details können im Bürgerinformationssystem eingesehen werden.

    Bürgerinformationssystem Schwerinhttps://bis.schwerin.de

    Transparenz und Beteiligung

    Die Sitzung des Hauptausschusses steht für einen transparenten Umgang mit kommunalen Entscheidungen. Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, sich über die Beratungen und Beschlüsse auf dem Laufenden zu halten und relevante Entwicklungen für die Stadt mitzuerleben.

    Die öffentliche Auseinandersetzung mit Themen wie wohnungs- und kulturpolitischen Fragen stellt sicher, dass die Belange der Stadtgesellschaft in den Entscheidungsprozessen repräsentiert werden. Die Sitzung am 13. Januar bietet hierfür erneut eine wichtige Plattform.

    Eigene Anzeige

    Hier könnten Ihre Neuigkeiten stehen

    Erreichen Sie Menschen in dieser Region – transparent als Anzeige gekennzeichnet.

    Jetzt anfragen→

    Hat dir der Artikel geholfen? Teile ihn gern:

    WhatsAppFacebookXE-Mail

    Artikel anhören

    Ihr Browser unterstützt die Audiowiedergabe nicht.