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Schwerin: Meldepflicht und Datenschutz im Fokus

Wie Einwohner der Weitergabe ihrer Daten für Wahlwerbung und Geburtstagsmitteilungen widersprechen können

Von Redaktion Schwerin
Schwerin: Meldepflicht und Datenschutz im Fokus
Fiktives KI-SymbolbildKI-generiert mit OpenAI · Herausgeber: Die Stadt Redaktion

Die Meldebehörde der Landeshauptstadt Schwerin weist aktuell auf das Widerspruchsrecht bei Datenübermittlungen hin. Alle in Schwerin wohnhaften Bürgerinnen und Bürger sind dazu verpflichtet, sich bei der Stadt anzumelden, wodurch ihre Daten im Melderegister erfasst und verwaltet werden. Bestimmte Datenübermittlungen können jedoch auf Wunsch eingeschränkt werden.

Regelungen zur Datenübermittlung

Gemäß dem Bundesmeldegesetz werden personenbezogene Daten aus dem Melderegister nicht uneingeschränkt weitergegeben. Schweriner Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, der Übermittlung eigener Daten in mehreren Fällen zu widersprechen. Dieses Recht kann ohne Angabe von Gründen ausgeübt werden, und die Eintragung einer Übermittlungssperre ist gebührenfrei.

Widerspruchsmöglichkeiten im Überblick

Ein Widerspruch gegen die Übermittlung ist in folgenden Fällen möglich:

  • Weitergabe von Daten an Parteien, Wählergruppen und andere Wahlvorschlagsträger zu Wahlwerbezwecken
  • Mitteilung von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse und Rundfunk
  • Übermittlung an Adressbuchverlage zur Herausgabe von Adressverzeichnissen in Buchform
  • Weitergabe an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften durch Familienangehörige eines Mitglieds
  • Übermittlung an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zur Versendung von Informationsmaterial
  • Einrichtung und Ablauf des Widerspruchs

    Der Widerspruch kann jederzeit formlos und ohne Begründung erfolgen. Die Beantragung ist schriftlich oder persönlich im BürgerBüro möglich sowie online über das Serviceportal der Landeshauptstadt Schwerin.

    Bereits eingetragene Übermittlungssperren bleiben im Melderegister so lange gültig, bis ein Widerruf erfolgt, der Wohnsitz gewechselt wird oder die betroffene Person volljährig wird. Bestehende Sperren müssen nach diesen Angaben nicht erneuert werden.

    Information und Kontaktmöglichkeiten

    Bürgerinnen und Bürger, die von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder sich über Details informieren möchten, können sich direkt an das BürgerBüro wenden:

    Die Möglichkeit, die Weitergabe von persönlichen Daten gezielt zu unterbinden, stellt ein wichtiges Instrument zum Schutz der Privatsphäre dar. Wer sich hierzu informieren oder den Widerspruch einlegen möchte, findet beim BürgerBüro passende Anlaufstellen.

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