Schwerin: Meldepflicht und Datenschutz im Fokus
Wie Einwohner der Weitergabe ihrer Daten für Wahlwerbung und Geburtstagsmitteilungen widersprechen können

Die Meldebehörde der Landeshauptstadt Schwerin weist aktuell auf das Widerspruchsrecht bei Datenübermittlungen hin. Alle in Schwerin wohnhaften Bürgerinnen und Bürger sind dazu verpflichtet, sich bei der Stadt anzumelden, wodurch ihre Daten im Melderegister erfasst und verwaltet werden. Bestimmte Datenübermittlungen können jedoch auf Wunsch eingeschränkt werden.
Regelungen zur Datenübermittlung
Gemäß dem Bundesmeldegesetz werden personenbezogene Daten aus dem Melderegister nicht uneingeschränkt weitergegeben. Schweriner Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, der Übermittlung eigener Daten in mehreren Fällen zu widersprechen. Dieses Recht kann ohne Angabe von Gründen ausgeübt werden, und die Eintragung einer Übermittlungssperre ist gebührenfrei.
Widerspruchsmöglichkeiten im Überblick
Ein Widerspruch gegen die Übermittlung ist in folgenden Fällen möglich:
Einrichtung und Ablauf des Widerspruchs
Der Widerspruch kann jederzeit formlos und ohne Begründung erfolgen. Die Beantragung ist schriftlich oder persönlich im BürgerBüro möglich sowie online über das Serviceportal der Landeshauptstadt Schwerin.
Bereits eingetragene Übermittlungssperren bleiben im Melderegister so lange gültig, bis ein Widerruf erfolgt, der Wohnsitz gewechselt wird oder die betroffene Person volljährig wird. Bestehende Sperren müssen nach diesen Angaben nicht erneuert werden.
Information und Kontaktmöglichkeiten
Bürgerinnen und Bürger, die von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder sich über Details informieren möchten, können sich direkt an das BürgerBüro wenden:
Die Möglichkeit, die Weitergabe von persönlichen Daten gezielt zu unterbinden, stellt ein wichtiges Instrument zum Schutz der Privatsphäre dar. Wer sich hierzu informieren oder den Widerspruch einlegen möchte, findet beim BürgerBüro passende Anlaufstellen.
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