Schwerin plant Zweckentfremdungssatzung gegen Ferienwohnungen
Mit einer befristeten Regelung will die Stadt Wohnraum in Schelfstadt und Paulsstadt für Bewohner sichern und den angespannten Wohnungsmarkt entlasten
Die Landeshauptstadt Schwerin plant, mit einer „Zweckentfremdungssatzung“ entschlossen gegen die zunehmende Umwandlung von Wohnraum in Ferienquartiere vorzugehen. Ziel dieses Vorhabens ist es, den angespannten Wohnungsmarkt insbesondere in den Stadtteilen Schelfstadt und Paulsstadt gezielt zu schützen und das Wohnen in der Innenstadt weiterhin erschwinglich zu halten.
Reaktion auf die angespannte Situation in zentralen Stadtteilen
Bereits heute sind in Schelfstadt und Paulsstadt die meisten Ferienwohnungen angemeldet. Die Situation hat sich durch die Verleihung des Welterbetitels 2024 zusätzlich dynamisiert. Oberbürgermeister Rico Badenschier betont die Dringlichkeit des Handelns: „Wir wollen nicht abwarten, bis das Kind in den Brunnen gefallen ist und die unkontrollierte Umwidmung von Wohnraum passieren.“ Mit der neuen Satzung soll der Trend zur Verknappung von Wohnraum gestoppt werden, um die Mieten für Normalverdiener bezahlbar zu halten.
Zweckentfremdungssatzung und Milieuschutz: Zwei Instrumente für den Wohnungsmarkt
Im Fokus steht das Zusammenspiel verschiedener wohnungspolitischer Maßnahmen. Während der Milieuschutz darauf abzielt, die Umwandlung von Miet- und Eigentumswohnungen zu regulieren und die angestammte Bewohnerschaft zu schützen, soll die Zweckentfremdungssatzung Wohnraum grundsätzlich vor nichtwohnbedingter Nutzung bewahren. Badenschier unterstreicht: „Wir glauben, dass eine Zweckentfremdungssatzung für Schwerin das bessere Instrument ist, um das Wohnraumangebot in der Innenstadt für das dauerhafte Wohnen zu erhalten.“
Geplante Umsetzung und Ablauf
Bei Inkrafttreten der Satzung wäre künftig in Schelfstadt und Paulsstadt die Nutzung von Wohnraum zu anderen Zwecken als zum Wohnen nur noch mit städtischer Genehmigung erlaubt.
Neues Meldesystem und Bestandsschutz
Leerstand von mehr als sechs Monaten sowie die Nutzung als Ferienwohnung müssen der Stadt gemeldet werden. Für genehmigte Ferienwohnungen führt die Verwaltung eine offizielle Wohnraumnummer, die sogenannte Wohnraum-ID, ein. Diese muss bei allen Vermietungsangeboten angegeben werden. Bereits rechtmäßig als Ferienwohnung genutzte Räume erhalten Bestandsschutz, sofern sie der Stadt gemeldet sind, und ebenfalls eine Wohnraum-ID.
Kurzfristig fünfjährige Laufzeit, flexible Nachsteuerung
Die geplante Satzung ist zunächst auf fünf Jahre befristet. „Die Zweckentfremdungssatzung ist für Schwerin ein neues wohnungspolitisches Instrument. Wir wollen damit Erfahrungen sammeln und gegebenenfalls nachsteuern“, erklärt Oberbürgermeister Badenschier.
Schon heute dürfen Wohnungen nicht ohne Genehmigung in Ferienquartiere umgewandelt werden. Die Bauaufsichtsbehörde prüft dazu jeden Einzelfall und bezieht das Planungsrecht ein. Wohnungspolitische Erwägungen spielten dabei bislang keine Rolle.
Mit dem geplanten Vorgehen betritt Schwerin Neuland und nimmt deutliches Tempo auf, um den Wandel in der Innenstadt zu steuern und den Wohnraum für die Bürgerinnen und Bürger langfristig zu sichern.
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