Schwerin startet erste Open Library in MV

Automatisierter Bibliothekszugang ermöglicht flexible Nutzung rund um die Uhr ab März 2026

Von Redaktion Schwerin
Schwerin startet erste Open Library in MV
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Schwerin setzt ein Zeichen für zeitgemäßen Zugang zu Bildung und Informationen: Ab dem 2. März 2026 eröffnet die Stadt in den Schweriner Höfen mit der Open Library die erste Bibliothek dieser Art in Mecklenburg-Vorpommern. Dabei können registrierte Nutzerinnen und Nutzer die Bibliothek auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten eigenständig betreten und nutzen.

Open Library: Modernes Konzept für mehr Flexibilität

Das Open-Library-Modell, das ursprünglich aus Skandinavien stammt, steht für einen flexiblen und selbstbestimmten Besuch. Die Nutzerinnen und Nutzer können Medien eigenständig ausleihen und zurückgeben, auf den Online-Katalog zugreifen sowie das Internetangebot vor Ort nutzen – alles ohne anwesendes Bibliothekspersonal.

Silvio Horn, Kulturbeigeordneter der Stadt Schwerin, hebt die Bedeutung hervor: „Mit der schrittweisen Einführung der Open Library gehen wir einen wichtigen Weg, um die Stadtbibliothek weiter zukunftsfähig zu machen. Lesen, Lernen und Austausch sollen nicht an Servicezeiten gebunden sein. So schaffen wir mehr Flexibilität und machen die Bibliothek für unsere Bürgerinnen und Bürger noch zugänglicher und moderner.“

Zugang und Registrierung: Wer kann die Open Library nutzen?

  • Zugang erhalten alle Personen ab 16 Jahren mit einem gültigen Bibliotheksausweis.
  • Die einmalige Registrierung erfolgt während der regulären Servicezeiten vor Ort mit Unterstützung des Bibliothekspersonals.
  • Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen die Open Library nur in Begleitung einer registrierten, volljährigen Person nutzen.
  • Mit der Registrierung werden die Nutzungsbedingungen akzeptiert, darunter Regelungen zu Videoüberwachung, Sicherheit, Brandschutz und Fluchtwegen.

    Erweiterte Öffnungszeiten: Umfangreiches Pilotprojekt

    Mit der Einführung der Open Library werden die Öffnungszeiten in den Schweriner Höfen deutlich ausgeweitet – von 41 auf 60 Stunden pro Woche. In der ersten Testphase gelten folgende Open-Library-Zeiten:

    • Montag bis Freitag: bis 21 Uhr
    • Samstag: bis 17 Uhr
    • Die regulären, personalbesetzten Servicezeiten bleiben bestehen:

      • Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 10 – 18 Uhr
      • Donnerstag: 14 – 19 Uhr
      • Samstag: 9 – 13 Uhr
      • Die Stadtbibliothek hat die Möglichkeit, die Open-Library-Zeiten bei besonderen Anlässen wie Abendveranstaltungen einzuschränken. Informationen dazu sind online und über soziale Medien abrufbar.

        Der Zutritt während der Open Library erfolgt über die Registrierung mit der Bibliotheksausweisnummer. Eine mehrmonatige Testphase wird zur Evaluation und gegebenenfalls Anpassung des Angebots genutzt.

        Selbstständig Ausleihen und Verweilen: Was ist möglich?

        Während der Open-Library-Zeiten können die Besucherinnen und Besucher:

        • Medien eigenständig am Selbstverbuchungssystem ausleihen und über den Rückgabeautomaten zurückgeben,
        • im Online-Katalog recherchieren,
        • Internetangebote nutzen,
        • die Bibliothek als Ort des Lesens, Treffens und Austauschs erleben.
        • In der gesamten öffentlich zugänglichen Bibliothek stehen zudem Lesesessel, Silent-Boxen für konzentriertes Arbeiten und der Kinderbibliotheksbereich im 2. Obergeschoss bereit.

          Eingeschränkte Services während der Open Library

          • Keine Auskunftsmöglichkeiten und keine Ausleihe von Medien direkt aus der Bibliothek durch Personal.
          • Medienkisten und Fernleihbestellungen sind nur zu den regulären Servicezeiten verfügbar.
          • Das barrierefreie WC auf der ersten Bibliotheksebene steht auch außerhalb der Servicezeiten zur Verfügung.

            Fazit und Ausblick

            Schwerin geht mit der ersten Open Library in Mecklenburg-Vorpommern einen innovativen Schritt, der den Zugang zu Bildung und Information nachhaltig verbessert. Die Pilotphase wird zeigen, wie das Modell von den Bürgerinnen und Bürgern angenommen wird und welche Anpassungen erforderlich sind, um das Angebot weiter zu optimieren.

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