Schwerin sucht ehrenamtliche Richterinnen und Richter
Bewerbungen bis 10. Oktober 2025 für Amtsperiode 2026–2031 möglich – Mitwirken an sozialgerichtlichen Entscheidungen
Die Landeshauptstadt Schwerin sucht engagierte Bürgerinnen und Bürger für das Amt der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Sozialgericht. Wer sich zwischen 2026 und 2031 in der Rechtsprechung einbringen möchte, hat jetzt die Chance, sich zu bewerben und einen Beitrag zur Justiz zu leisten.
Verantwortungsvolles Ehrenamt mit Wirkung
Ehrenamtliche Richterinnen und Richter übernehmen eine bedeutende Rolle: Sie vertreten als unabhängige Mitglieder des Volkes an den Sozialgerichten die Interessen der Allgemeinheit und sind gemeinsam mit den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern an der Urteilsfindung beteiligt. Die Urteile werden im Namen des Volkes gesprochen, wodurch die gesellschaftliche Mitwirkung in der Justiz unterstrichen wird.
Wer kann sich bewerben?
Bewerbungsfrist und Einreichung
Interessierte können ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen bis zum 10. Oktober 2025 schriftlich bei der Wahlbehörde der Landeshauptstadt Schwerin einreichen.
Die Adresse lautet:
Bewerbungsformular und weitere Informationenhttp://www.schwerin.de/ehrenamtliche-richter
Beratung und Kontakt
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wahlbehörde stehen für Rückfragen zum Amt der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter zur Verfügung und beraten gern telefonisch.
title="Wahlbehörde der Landeshauptstadt Schwerin"
subtitle="Fragen zum Amt des ehrenamtlichen Richters"
phone="0385 545-1715"
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Mit dem Aufruf zur Beteiligung bietet die Landeshauptstadt Schwerin interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, gelebte Demokratie aktiv mitzugestalten und die Rechtsprechung in der Region entscheidend zu prägen.
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