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Silvesterfeuerwerk in Schwerin: Was Sie wissen müssen

Erlaubte Zeiten, Sicherheitsabstände und wichtige Regeln für ein sicheres und sauberes Neujahrsfest

Von Redaktion Schwerin

Mit dem bevorstehenden Jahreswechsel weist die Stadtverwaltung Schwerin auf die geltenden Regelungen zum Abbrennen von Silvesterfeuerwerk hin. Ziel ist es, ein sicheres und verantwortungsvolles Feiern zu ermöglichen und Unfälle sowie Schäden an Menschen und Sachwerten zu verhindern.

Feuerwerksregeln zum Jahreswechsel

Das Abbrennen von Feuerwerk in Schwerin ist gemäß der aktuellen Allgemeinverfügung ausschließlich am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt. Diese Regelung gilt für sämtliche pyrotechnische Gegenstände.

Sicherheitsabstände und Verbote

  • Im Umkreis von 50 Metern um besonders schutzwürdige Gebäude wie Kirchen, Krankenhäuser, Kinder- und Altersheime sowie brandgefährdete Objekte wie reetgedeckte Häuser, Tankstellen und Holzlager ist das Abbrennen von Pyrotechnik der Kategorie F2, wozu etwa Raketen oder Kanonenschläge zählen, untersagt.
  • Bei Pyrotechnik der Kategorie F2 mit Steigwirkung, beispielsweise Feuerwerksbatterien oder Raketen, beträgt der Sicherheitsradius sogar 200 Meter.
  • Verstöße gegen diese Bestimmungen können mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
  • Ein generelles Böllerverbot an bestimmten Orten existiert in Schwerin über diese Vorgaben hinaus nicht. Es ist jedoch ausdrücklich untersagt, Schreckschusswaffen im öffentlichen Raum zu verwenden. Zudem ist das Steigenlassen von sogenannten Himmelslaternen in Mecklenburg-Vorpommern verboten.

    Gefährdung durch illegale Feuerwerkskörper

    Die Stadt warnt eindringlich vor dem Kauf und der Verwendung von Feuerwerkskörpern ohne Zulassungskennzeichnung. Insbesondere beim Erwerb über das Internet von unbekannten Händlern oder Privatpersonen besteht das Risiko, gefährliche Nachbauten zu erhalten. Der Besitz, Handel und die Verwendung solcher illegaler Produkte sind strafbar und mit erheblichen Gefahren verbunden.

    Kennzeichnung und sicherer Erwerb

    Seriöse Pyrotechnik der Kategorie F2 ist durch einen Aufdruck klar identifizierbar. Es wird empfohlen, Feuerwerksartikel ausschließlich bei vertrauenswürdigen Händlern zu erwerben.

    Empfehlungen zum Schutz von Menschen, Tieren und Umwelt

    Der Schweriner Ordnungsdezernent appelliert an die Bevölkerung, Rücksicht auf ältere Mitbürger, Tiere und die Umwelt zu nehmen. Erwachsene sind gefordert, Kinder und Jugendliche von gefährlicher Pyrotechnik fernzuhalten und die gesetzlichen Vorgaben strikt zu beachten. Zudem bittet die Stadt darum, Altpapiertonnen von öffentlichen Flächen zu entfernen, um das Risiko gezielter Brandstiftung zu reduzieren.

    Verantwortung für Sauberkeit

    Mit Blick auf die Stadtsauberkeit ruft die Verwaltung dazu auf, Straßen und Plätze nach dem Feuerwerk von Abfällen zu befreien: Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihren Müll ordnungsgemäß zu entsorgen und andere zum Mitmachen zu motivieren. Ziel ist es, gemeinsam für ein gepflegtes Stadtbild am Neujahrstag zu sorgen.

    Hinweis zur Information

    Die Pressemitteilung dient ausschließlich der Information und stellt keine rechtliche Beratung dar.

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