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Spielplatz-Erhalt in Schwerin: Bürger entscheiden

Am 25. Januar 2026 stimmen Einwohner ab 16 Jahren per Briefwahl über den Verbleib des Spielplatzes Kieler Straße ab

Von Redaktion Schwerin

Am 25. Januar 2026 steht für die Bürgerinnen und Bürger Schwerins eine wichtige Entscheidung an: Per Bürgerentscheid können sie über die Zukunft des Spielplatzes "Kieler Straße" abstimmen. Die Stadtvertretung hatte nach einem erfolgreichen Bürgerbegehren mit über 4.000 Unterstützern die Durchführung beschlossen. Die Abstimmung wird ausschließlich per Briefwahl durchgeführt.

Abstimmung ausschließlich per Briefwahl

Im Gegensatz zu regulären Wahlen wird es keine Abstimmungsräume geben. Die Stadtvertretung Schwerin hat entschieden, dass alle Unterlagen für die Stimmabgabe unaufgefordert an die Meldeanschrift der Stimmberechtigten verschickt werden. Das Beantragen von Briefwahlunterlagen ist nicht notwendig.

Wer ist stimmberechtigt?

  • Alle deutschen Staats- und Unionsbürger
  • mindestens 16 Jahre alt am Abstimmungstag
  • Hauptwohnung in Schwerin seit mindestens 37 Tagen oder gewöhnlicher Aufenthalt im Stadtgebiet
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen
  • Fragestellung des Bürgerentscheids

    Die Entscheidung betrifft das Grundstück Kieler Straße (Flurstück 313/4, Flur 3, Gemarkung Lankow) im Stadtteilpark. Konkret wird gefragt:

    "Sind Sie dafür, dass das Grundstück Kieler Straße (Flurstück 313/4, Flur 3, Gemarkung Lankow), Stadtteilpark, im Eigentum der Stadt verbleibt, nicht verkauft wird und der Spielplatz und Park an diesem Standort erhalten bleiben?"

    Für eine zustimmende Entscheidung muss die Mehrheit der gültigen Stimmen mit "Ja" antworten und diese Mehrheit mindestens 25 Prozent der Stimmberechtigten umfassen.

    Abstimmungsunterlagen und Ablauf

    Die Wahlbehörde Schwerins bereitet die Unterlagen für ca. 79.000 Stimmberechtigte vor. Zum Versandpaket gehören:

    • Stimmzettel
    • Stimmzettelumschlag
    • Abstimmungsschein
    • frankierter Abstimmungsbriefumschlag
    • Informationsblatt
    • Der Abstimmungsschein enthält einen QR-Code, über den weiterführende Informationen sowie die Positionen von Verwaltung, Stadtvertretung und Fraktionen eingesehen werden können. Alternativ sind diese im Stadthaus einsehbar oder unter der untenstehenden Internetadresse abrufbar.

      Informationen der Landeshauptstadt Schwerin zum Bürgerentscheidhttps://www.schwerin.de/verwaltung/politik/wahlen/buerger-und-volksentscheide/

      Fristen und Rückgabe

      Wichtig ist, dass die ausgefüllten Briefwahlunterlagen spätestens bis zum 25. Januar 2026 um 18:00 Uhr bei der Wahlbehörde eingegangen sein müssen. Die Rücksendung erfolgt via frankiertem Umschlag unter Berücksichtigung einer Postlaufzeit von 3-4 Werktagen. Alternativ können die Unterlagen persönlich und verschlossen im Stadthaus, Am Packhof 2-6, abgegeben werden.

      Öffentliche Auszählung

      Nach dem offiziellen Ende der Abstimmung um 18:00 Uhr beginnt die Auszählung der Stimmen öffentlich im Stadthaus. Am Abstimmungstag gibt es im Foyer einen Aushang mit Informationen zu den Auszählungsräumen.

      Hinweise zum Versand

      Da der Versand der Unterlagen in die Weihnachtsfeiertage und den Jahreswechsel fällt, bittet die Wahlbehörde um Verständnis, falls die Zustellung nicht zeitgleich im gesamten Stadtgebiet erfolgt. Alle Stimmberechtigten erhalten die Unterlagen aber rechtzeitig vor dem Abstimmungstermin.

      Weitere Informationen, darunter die offizielle Auffassung der Stadtvertretung und Verwaltung zur Fragestellung, finden Interessierte auf der Website der Landeshauptstadt oder direkt im Stadthaus.

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