Ablehnungsbescheid für Windkraftvorhaben „Groß Welzin II“ veröffentlicht
StALU Westmecklenburg legt den Bescheid vom 21.07. bis 04.08.2026 zur Einsicht aus (Aktenzeichen 49/26, 02.06.2026)
Ablehnungsbescheid für Windkraftvorhaben „Groß Welzin II“ liegt aus
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU WM) hat die öffentliche Bekanntmachung zu einem Ablehnungsbescheid für das Vorhaben „Errichtung und Betrieb von 15 Windkraftanlagen (Groß Welzin II)“ veröffentlicht. Antragstellerin ist die SAB Projektentwicklung GmbH & Co. KG mit Sitz in Itzehoe. Der Ablehnungsbescheid für das Vorhaben mit dem Aktenzeichen 49/26 trägt das Datum 02.06.2026.
Eine Ausfertigung des Bescheids einschließlich Begründung wird nach der Bekanntmachung für zwei Wochen öffentlich zur Einsicht ausgelegt. Die Auslegung läuft vom 21.07.2026 bis einschließlich 04.08.2026.
Einsicht vor Ort in Schwerin
Die Unterlagen liegen beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin, im 1. Obergeschoss der Abteilung 6 Windkraft aus.
Die Öffnungszeiten sind:
- Montag bis Donnerstag: 7:30 bis 15:30 Uhr
- Freitag: 7:30 bis 12:00 Uhr
Darüber hinaus ist eine Einsichtnahme nach vorheriger telefonischer Absprache möglich. Dafür nennt die Behörde die Telefonnummer 0385 588 66636.
Auf Verlangen eines Beteiligten wird gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt.
Unterlagen auch online abrufbar
Die Auslegung erfolgt zusätzlich online auf der Internetseite des StALU WM unter http://www.stalu-mv.de/wm/Service/Presse_Bekanntmachungen/.
Außerdem sind die Unterlagen im UVP-Portal der Länder unter dem Suchbegriff „Groß Welzin II“ zu finden: https://www.uvp-verbund.de/portal/.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid laut Bekanntmachung auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als bekanntgemacht und zugestellt.
Anforderung des Bescheids
Nach der öffentlichen Bekanntmachung können Personen, die Einwendungen erhoben haben, den Bescheid und seine Begründung bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist anfordern. Dies ist schriftlich beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin, oder elektronisch per E-Mail an [email protected] möglich.
Widerspruch für Dritte
Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Drittwiderspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin, erhoben werden.
Nach Angaben der Behörde muss der Widerspruch eines Dritten binnen eines Monats nach seiner Erhebung begründet werden. Ein Drittwiderspruch entfaltet keine aufschiebende Wirkung.
Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs kann nur innerhalb eines Monats nach Zustellung der Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Domstraße 7, 17489 Greifswald, gestellt und begründet werden.
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