Ablehnungsbescheid zu Windkraftprojekt „Alt Krenzlin II“ veröffentlicht

Der Bescheid der Naturwind Schwerin GmbH liegt befristet zur Einsicht aus – und kann mit Drittwiderspruch angefochten werden.

Von Landesredaktion MV

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg hat die öffentliche Bekanntmachung zu einem Ablehnungsbescheid für das Vorhaben „Errichtung und Betrieb von 13 Windkraftanlagen (Alt Krenzlin II)“ veröffentlicht. Die Naturwind Schwerin GmbH mit Sitz in der Schelfstraße 2 in 19055 Schwerin erhielt den Ablehnungsbescheid für das Vorhaben mit dem Aktenzeichen 47/26 am 2. Juni 2026.

Bescheid liegt zwei Wochen aus

Eine Ausfertigung des Ablehnungsbescheides einschließlich Begründung wird nach der Bekanntmachung für zwei Wochen öffentlich zur Einsicht ausgelegt. Die Auslegung erfolgt vom 21. Juli 2026 bis einschließlich 4. August 2026 beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin, im 1. Obergeschoss der Abteilung 6 Windkraft.

Öffnungszeiten

  • Montag bis Donnerstag: 7.30 bis 15.30 Uhr
  • Freitag: 7.30 bis 12.00 Uhr

Darüber hinaus ist eine Einsichtnahme nach vorheriger telefonischer Absprache unter 0385 588 66636 möglich. Auf Verlangen eines Beteiligten wird zudem eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt.

Online-Einsicht

Der Bescheid wird außerdem online auf der Homepage des StALU Westmecklenburg veröffentlicht unter http://www.stalu-mv.de/wm/Service/Presse_Bekanntmachungen/. Zusätzlich ist er im UVP-Portal der Länder unter dem Suchbegriff „Alt Krenzlin II“ abrufbar: https://www.uvp-verbund.de/portal/.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als bekanntgemacht und zugestellt.

Anforderung des Bescheids

Nach der öffentlichen Bekanntmachung können der Bescheid und seine Begründung bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin, oder elektronisch unter [email protected] angefordert werden.

Widerspruch für Dritte

Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Drittwiderspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin, erhoben werden.

Der Widerspruch eines Dritten ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen. Der Drittwiderspruch entfaltet keine aufschiebende Wirkung.

Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs kann nur innerhalb eines Monats nach Zustellung der Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Domstraße 7, 17489 Greifswald, gestellt und begründet werden.

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