Änderungsgenehmigung für Windenergieanlage in Gresse

Vestas V162 wird auf Nordex N175-6,8 MW umgestellt – ohne Standortverschiebung und mit geplanter Gesamthöhe von 267,5 Metern

Von Landesredaktion MV

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg hat die Änderungsgenehmigung für eine Windenergieanlage am Standort Gresse bekannt gemacht. Nach dem Bescheid vom 24. April 2026 darf die Anlage der UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG Niederlassung Nord in 19258 Gresse von dem Typ Vestas V162 -5.6 MW auf den Typ Nordex N175-6.8 MW geändert werden.

Die genehmigte Anlage soll nach der Änderung eine Gesamthöhe von 267,5 Metern erreichen. Die Nabenhöhe beträgt 179 Meter zuzüglich einer Fundamenterhöhung von 1 Meter. Der Rotordurchmesser wird mit 175 Metern angegeben, die Nennleistung mit 6,8 MW. Die bisherige Anlage hatte eine Gesamthöhe von 250 Metern, eine Nabenhöhe von 166,0 Metern zuzüglich 3,0 Metern Fundamenterhöhung, einen Rotordurchmesser von 162 Metern und eine Nennleistung von 5,6 MW.

Die Änderung betrifft nach der Bekanntmachung eine Windkraftanlage ohne Standortverschiebung. Genannt werden für die WKA 1 die Gemarkung Gresse, Flur 6, Flurstück 74 sowie die Koordinaten Rechtswert 33219595 und Hochwert 5929421. Die Gesamterhöhung beträgt 17,5 Meter, die Erhöhung der Rotordurchlaufhöhe 6,5 Meter.

Der Bescheid ersetzt oder ergänzt Abschnitte eines früheren Genehmigungsbescheids vom 4. Juli 2025. Dabei werden unter anderem Teile der Entscheidung, mehrere Nebenbestimmungen sowie Hinweise zu Bauordnung, Immissionsschutz, Luftfahrt sowie Anzeigen und Abnahmen angepasst. Die unter C. des Bescheids aufgeführten Nebenbestimmungen sind Bestandteil des Tenors. Außerdem wurde die sofortige Vollziehung der Nebenbestimmungen unter C.II.2, C.II.3, C.II.4 und C.II.5 angeordnet.

Die Kosten des Änderungsgenehmigungsverfahrens trägt die UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG Niederlassung Nord.

Einsichtnahme und Fristen

Eine Ausfertigung des Änderungsgenehmigungsbescheides einschließlich Begründung sowie der Antragsunterlagen liegt nach der Bekanntmachung zwei Wochen lang aus. Die Auslegung erfolgt vom 11. August 2026 bis einschließlich 25. August 2026 im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin, 1. Obergeschoss, Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft.

Die Einsichtnahme ist montags bis donnerstags von 7:30 bis 15:30 Uhr sowie freitags von 7:30 bis 12:00 Uhr möglich. Darüber hinaus ist nach vorheriger telefonischer Absprache unter 0385 – 588 66512 eine Einsichtnahme möglich. Auf Verlangen eines Beteiligten wird zudem eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt.

Die Unterlagen werden außerdem online auf der Homepage des StALU WM unter http://www.stalu-mv.de/wm/Service/Presse_Bekanntmachungen/ sowie im UVP-Portal der Länder unter dem Suchbegriff „WKA Gresse I“ auf https://www.uvp-verbund.de/portal/ ausgelegt.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten als bekanntgemacht und zugestellt.

Rechtsbehelfe

Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin, erhoben werden. Eine Klage kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Domstraße 7, 17489 Greifswald, erhoben werden.

Für Dritte gilt ebenfalls eine Widerspruchsmöglichkeit innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg. Der Widerspruch eines Dritten ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen. Er entfaltet keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung kann nur innerhalb eines Monats nach Zustellung der Zulassung der Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern gestellt und begründet werden.

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