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Änderungsgenehmigung für Windenergieanlage in Gresse

Änderungsgenehmigung für Windenergieanlage in Gresse

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg hat die Änderungsgenehmigung bekannt gemacht.

Die Änderungsgenehmigung betrifft eine Windenergieanlage am Standort Gresse.

Der Bescheid trägt das Datum vom 24. April 2026.

Die Änderung betrifft die UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co.

KG Niederlassung Nord.

Das Unternehmen sitzt in 19258 Gresse.

Die Anlage darf vom Typ Vestas V162 geändert werden.

Der Typwechsel geht von 5,6 Megawatt zu 6,8 Megawatt.

Geplant ist der Wechsel zu Nordex N175.

Nach der Änderung soll die Anlage eine Gesamthöhe von 267,5 Metern erreichen.

Technische Daten der neuen und alten Anlage

Die Nabenhöhe liegt bei 179 Metern.

Zur Nabenhöhe kommt eine Fundamenterhöhung von 1 Meter dazu.

Der Rotordurchmesser wird mit 175 Metern angegeben.

Die Nennleistung liegt bei 6,8 Megawatt.

Die bisherige Anlage hatte eine Gesamthöhe von 250 Metern.

Die bisherige Nabenhöhe lag bei 166,0 Metern.

Zur bisherigen Nabenhöhe kam eine Fundamenterhöhung von 3,0 Metern dazu.

Der bisherige Rotordurchmesser lag bei 162 Metern.

Die bisherige Nennleistung lag bei 5,6 Megawatt.

Änderungsumfang und betroffene Angaben

Die Änderung betrifft eine Windkraftanlage ohne Standortverschiebung.

Die Bekanntmachung nennt die Windkraftanlage mit der Kennzeichnung WKA 1.

Die Windkraftanlage liegt in der Gemarkung Gresse.

Die Windkraftanlage liegt in Flur 6.

Die Windkraftanlage liegt auf dem Flurstück 74.

Als Koordinaten nennt die Bekanntmachung Rechtswert 33219595.

Als Koordinaten nennt die Bekanntmachung Hochwert 5929421.

Die Gesamterhöhung beträgt 17,5 Meter.

Die Erhöhung der Rotordurchlaufhöhe beträgt 6,5 Meter.

Bezug zum früheren Genehmigungsbescheid

Der Bescheid ersetzt oder ergänzt Abschnitte eines früheren Genehmigungsbescheids vom 4. Juli 2025.

Die Bekanntmachung nennt angepasste Teile der Entscheidung.

Die Bekanntmachung nennt angepasste Nebenbestimmungen.

Die Bekanntmachung nennt angepasste Hinweise zu Bauordnung.

Die Bekanntmachung nennt angepasste Hinweise zu Immissionsschutz.

Die Bekanntmachung nennt angepasste Hinweise zu Luftfahrt.

Die Bekanntmachung nennt angepasste Hinweise zu Anzeigen und Abnahmen.

Die Nebenbestimmungen unter C. sind Bestandteil des Tenors.

Die sofortige Vollziehung der Nebenbestimmungen unter C.II.2 ist angeordnet.

Die sofortige Vollziehung der Nebenbestimmungen unter C.II.3 ist angeordnet.

Die sofortige Vollziehung der Nebenbestimmungen unter C.II.4 ist angeordnet.

Die sofortige Vollziehung der Nebenbestimmungen unter C.II.5 ist angeordnet.

Kosten der Genehmigung

Die UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co.

KG Niederlassung Nord trägt die Kosten.

Das sind die Kosten des Änderungsgenehmigungsverfahrens.

Einsichtnahme und Auslegungsfristen

Eine Ausfertigung des Änderungsgenehmigungsbescheides liegt nach der Bekanntmachung zwei Wochen aus.

Dazu gehören auch die Begründung.

Dazu gehören auch die Antragsunterlagen.

Die Auslegung erfolgt vom 11. August 2026.

Die Auslegung endet einschließlich 25. August 2026.

Die Auslegung findet im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg statt.

Die Adresse lautet Bleicherufer 13 in 19053 Schwerin.

Die Unterlagen liegen im 1.

Obergeschoss aus.

Die Auslegung erfolgt in der Abteilung Immissions- und Klimaschutz.

Die Auslegung erfolgt in der Abteilung Abfall- und Kreislaufwirtschaft.

  • Montag bis Donnerstag sind Einsichten von 7:30 Uhr bis 15:30 Uhr möglich.
  • Freitag sind Einsichten von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr möglich.

Eine Einsichtnahme ist auch nach vorheriger telefonischer Absprache möglich.

Das Amt ist unter 0385 – 588 66512 erreichbar.

Auf Verlangen eines Beteiligten stellt das Amt eine Zugangsmöglichkeit bereit.

Die Zugangsmöglichkeit soll leicht erreichbar sein.

Das Amt legt die Unterlagen auch online aus.

Die Homepage des StALU WM lautet http:/www.stalu-mv.de/wm/Service/Presse_Bekanntmachungen/.

Das Amt stellt die Unterlagen auch im UVP-Portal der Länder bereit.

Der Suchbegriff lautet „WKA Gresse I“.

Die Adresse des UVP-Portals lautet https:/www.uvp-verbund.de/portal/.

Nach dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid als bekanntgemacht.

Nach dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid als zugestellt.

Rechtsbehelfe gegen den Bescheid

Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch geht an das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg.

Die Adresse lautet Bleicherufer 13 in 19053 Schwerin.

Eine Klage kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe erhoben werden.

Die Klage geht an das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern.

Die Adresse lautet Domstraße 7 in 17489 Greifswald.

Für Dritte gilt ebenfalls eine Widerspruchsmöglichkeit innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe.

Der Widerspruch für Dritte geht an das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg.

Der Widerspruch eines Dritten muss binnen eines Monats nach der Erhebung begründet werden.

Der Widerspruch eines Dritten entfaltet keine aufschiebende Wirkung.

Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung muss innerhalb eines Monats gestellt werden.

Die Frist beginnt nach Zustellung der Zulassung der Windenergieanlage an Land.

Die Anlage muss dabei eine Gesamthöhe von mehr als 50 Metern haben.

Der Antrag geht an das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern.

Der Antrag muss innerhalb der Monatsfrist begründet werden.